Achtung, der Account @[email protected] scheint gezielt Falschinformationen zu verbreiten. Hat unter meinem Toot https://mastodon.social/@marvinoppong/116353932562665860 behauptet, an dem Passus habe sich "nichts geändert". Das stimmt nicht. Richtig ist: Mit dem Gesetz wurde auch eine alte Regel überarbeitet. Die Genehmigungspflicht gilt nun auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. Als ich den Post gemeldet habe, sah ich, dass der Account die gleiche Falschbehauptung überall verbreitet. #Wehrpflicht #Desinformation #NAFO

@marvinoppong

Der Account hat völlig recht. Die Einschränkung auf den Spannungsfall bestand die meiste Zeit nicht. Das ist nicht neu.

Ich hoffe mal, unverdächtig zu sein, die Sache verharmlosen zu wollen.

@Saupreiss Würde bedeuten, dass Tagesschau falsch berichtet. Hast Du einen Beleg dafür?

@marvinoppong

https://www.buzer.de/gesetz/5521/al13454-0.htm

Es ist auch völlig schlüssig aus dem Sinn der Vorschrift: Sie sollte verhindern, dass man sich der - eben nicht nur im Spannungsfall bestehenden - Wehrpflicht durchs Absetzen ins Ausland entziehen konnte. Explizit geregelt war auch, dass die Wehrpflicht ohne die Genehmigung nicht ruhte - man war also fahnenflüchtig.

Die TAZ formuliert es ein wenig klarer als die Tagesschau.

https://taz.de/Maenner-muessen-sich-bei-Militaer-melden/!6168648/

Fassung § 3 WPflG a.F. bis 09.08.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629)

Text § 3 WPflG a.F. in der Fassung vom 09.08.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629)

@marvinoppong

„Falsch berichtet“: Diese Anschuldigung ist wiederum was hart. Unvollständig trifft es eher.

@Saupreiss Du weichst aus und kannst keinen Beleg für Deine Behauptung vorweisen.