
Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele - und sorgt nun für Nachfragen.
Ich denke das nicht. Ansonsten würde es vom Bundesverwaltungsgericht kein Urteil aus dem Jahre 2004 geben, was exakt diesen Paragraphen und seine Anwendbarkeit adressiert!
https://www.bverwg.de/220904U6C1.04.0
Ich habe die Enstehungsgeschichte des §3 und §2 bei mir noch mal chronologisch aufgeschlüsselt, mit allen nötigen Quellenangaben aus den Bundesgesetztblättern.
Es gab das seit 1969 und es war aktiv! Inaktiv seit 2011 bis 2026. Jetzt wieder in Teilen aktiv. Nicht neu!
Es ist handwerklich schlecht gemacht, weil man einfach den §2 wieder zur Reaktivierung genommen hat, ohne sich einen weiteren Kopf um die möglichen Folgen zu machen, wenn alle anderen §§ , außer den explizit genannten, nicht mit reaktiviert oder geändert werden.
Man hat also immer noch eine teilweise Aussetzung der Wehrpflicht, durch die die Wehrerfassung obsolete ist. Das ist genau das, was verfassungsrechtlich auch gerade geprüft wird.
Oder auch noch mal hier ab Minute 1:50:00 genau erklärt von dem Fachjournalisten zum Thema Bundeswehr!

“Sicherheitshalber” ist der Podcast zur sicherheitspolitischen Lage in Deutschland, Europa und der Welt. In Folge 106 diskutieren Thomas Wiegold, Ulrike Franke, Frank Sauer und Carlo Masala über den Krieg der USA und Israels gegen Iran. Kann Europa sich da raushalten? Sollte Europa sich da raushalten? Wie ist dieser Krieg – und wie seine Effekte – … Folge #106 Iran: Ist das auch unser Krieg? | Panzer … braucht man die oder kann sowas ins Museum? weiterlesen
Und ich bin immer noch richtig angepis*, dass man mir öffentlich einfach mal so das Verbreiten von Falschinformationen vorwirft, mich einfach blocked und damit meinen Namen in Verruf bringt. Das wäre mir schon fast eine strafbewerte Unterlassungserklärung wert.
Der Account hat völlig recht. Die Einschränkung auf den Spannungsfall bestand die meiste Zeit nicht. Das ist nicht neu.
Ich hoffe mal, unverdächtig zu sein, die Sache verharmlosen zu wollen.
https://www.buzer.de/gesetz/5521/al13454-0.htm
Es ist auch völlig schlüssig aus dem Sinn der Vorschrift: Sie sollte verhindern, dass man sich der - eben nicht nur im Spannungsfall bestehenden - Wehrpflicht durchs Absetzen ins Ausland entziehen konnte. Explizit geregelt war auch, dass die Wehrpflicht ohne die Genehmigung nicht ruhte - man war also fahnenflüchtig.
Die TAZ formuliert es ein wenig klarer als die Tagesschau.
https://taz.de/Maenner-muessen-sich-bei-Militaer-melden/!6168648/
„Falsch berichtet“: Diese Anschuldigung ist wiederum was hart. Unvollständig trifft es eher.
Stimmt, nur Dienstflucht. 😝
In der Praxis hörte ich, dass man wohl Probleme bei Passausstellung bekommen konnte (den gibt’s für U26 mittlerweile übrigens nur für 6 Jahre) und sich halt besser bis zum Ablauf der Dienstzeit nicht in D sehen lassen sollte.
Aber „man hätte auch anders gekonnt“. Und das ist das Problem dieses Gesetzes.