@marvinoppong

Der Account hat völlig recht. Die Einschränkung auf den Spannungsfall bestand die meiste Zeit nicht. Das ist nicht neu.

Ich hoffe mal, unverdächtig zu sein, die Sache verharmlosen zu wollen.

@Saupreiss Würde bedeuten, dass Tagesschau falsch berichtet. Hast Du einen Beleg dafür?

@marvinoppong

https://www.buzer.de/gesetz/5521/al13454-0.htm

Es ist auch völlig schlüssig aus dem Sinn der Vorschrift: Sie sollte verhindern, dass man sich der - eben nicht nur im Spannungsfall bestehenden - Wehrpflicht durchs Absetzen ins Ausland entziehen konnte. Explizit geregelt war auch, dass die Wehrpflicht ohne die Genehmigung nicht ruhte - man war also fahnenflüchtig.

Die TAZ formuliert es ein wenig klarer als die Tagesschau.

https://taz.de/Maenner-muessen-sich-bei-Militaer-melden/!6168648/

Fassung § 3 WPflG a.F. bis 09.08.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629)

Text § 3 WPflG a.F. in der Fassung vom 09.08.2008 (geändert durch Artikel 1 G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629)

@marvinoppong

„Falsch berichtet“: Diese Anschuldigung ist wiederum was hart. Unvollständig trifft es eher.

@Saupreiss Du weichst aus und kannst keinen Beleg für Deine Behauptung vorweisen.
@Saupreiss @marvinoppong Nein, Fahnenflucht war das nicht. Diese gilt nur für Angehörige der Bundeswehr: https://www.gesetze-im-internet.de/wstrg/__16.html
§ 16 WStG - Einzelnorm

@benedikt_lauenburg

Stimmt, nur Dienstflucht. 😝

In der Praxis hörte ich, dass man wohl Probleme bei Passausstellung bekommen konnte (den gibt’s für U26 mittlerweile übrigens nur für 6 Jahre) und sich halt besser bis zum Ablauf der Dienstzeit nicht in D sehen lassen sollte.
Aber „man hätte auch anders gekonnt“. Und das ist das Problem dieses Gesetzes.

@marvinoppong