@snafu @ulrichkelber Tja, das ist dem alten Weltbild geschuldet. Ich denk, dass trotz des Gleichberechtigungsgrundsatzes erheblichen Widerstand aus gewogenen Kreisen geben würde, wollte man die Verfassung konkret diesbezüglich ändern. Im Jahr 1983, als ich beim Bund war, konnte ich das nachvollziehen, da es seinerzeit weder Elternzeit noch sonstige elterliche Gleichberechtigung gab. Man war damals noch der Ansicht, dass ein Kind nur ausschließlich seine Mutter braucht, Männer hatten so gut wie keine Rechte bzgl. der Forderung nach dem Umgangsrecht oder gar des Sorgerechts, was allenfalls gewährt wurde, wenn die Mutter damit einverstanden war oder sie eine Gefahr für das Wohl des Kindes war. Auch wurden immer noch körperliche Unterschiede ins Feld geführt. Auch wurden rentenpolitische Gründe genannt, weil Frauen sowieso weniger sozialversichert beschäftigt waren und die Wehrpflicht aufgrund des niedrigen Wehrsoldes nur wenig in die Rentenkasse bezahlt hat, was zu noch niedrigeren Renten geführt hätte. Insofern war es sogar verständlich, dass nur Männer zum Wehrdienst herangezogen werden konnten. Heute gibt es Elternzeit, es ist längst nicht mehr nur die Mutter, welche das Sorgerecht bekommt und Frauen haben eindrucksvoll bewiesen, dass sie in der Polizei ihre Frau stehen und im Ausland, wie Israel, USA, GB etc. sind Frauen an vorderster Font im Einsatz, sei es als Marine, Kampfpilotinnen oder anderen Eliteeinheiten. Das heißt, die alten Argumente sind dermaßen obsolet, nicht zuletzt auch deshalb, weil Frauen freiwillig in der Bundeswehr auch in Kampftruppen Dienst tun. Außerdem arbeiten heute Frauen ebenso Vollzeit wie Männer.