Ihr habt alle mitbekommen, dass Männer im wehrfähigen Alter eine Genehmigung von der Bundeswehr benötigen wenn sie länger als 3 Monate das Land verlassen wollen, oder?
https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html
Neue Wehrpflicht-Regel: Millionen Männer brauchen jetzt eine Genehmigung, um Deutschland zu verlassen

Eine drastische Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist längst in Kraft getreten. Sie betrifft fast alle Männer unter 45 und hat weitreichende Folgen.

@besendorf jetzt mal ohne Aufregung. Das ist die neue low-hanging-fruit des zivilen Ungehorsams. Wenn sollte das wann und in welcher Konstellation auffallen und wie wahrscheinlich ist das? Eher stirbt eins durch überrollen einer Dampfwalze oder durch den Fuchsbandwurm….

@schoeni13 @besendorf

Meines Erachtens ist nicht eine etwaige aktuelle praktische Umsetzung von Bedeutung, sondern hier werden Grundlagen geschaffen, bzw. reaktiviert, um zukünftig Betroffene besser überwachen und kontrollieren zu können.

Du kennst  § 7 Absatz 1 Nr. 7 Passgesetz? Danach ist bei Beantragung eines Reisepasses dieses zwingend zu versagen, wenn "ein Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will".

Es ist das Zusammenspiel solcher Bestimmungen die künftig problematisch werden kann. Zudem sollte es misstrauisch stimmen, dass weder Bundestag noch Bundesregierung vor der Reaktivierung jener Genehmigungspflicht, dies offen und transparent kommuniziert, bzw. zur Diskussion gestellt haben.

Quelle zumPassgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html

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§ 7 PassG - Einzelnorm

@breakdownthewalls @besendorf das teile ich zu 100 % und bleibe bei meinem Statement. Das geht beides 😉. Und ja, wer kennt nicht § 7 Absatz 1, Nr. 7 😉