(not so) fun fact: wer einen neuen pass will & länger verreisen will, kann probleme bekommen: "Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber … als #Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Abs. 2 des #Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will" https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html