Der Bundestag stimmt heute über das Ende meines Jobs (in seiner jetzigen Form) ab.

Nach langem Gezerre kommt jetzt wohl doch eine Änderung des #StVG dahingehend, den Kommunen, welche das wünschen, die digitale Parkraumüberwachung bundeseinheitlich zu erlauben.

"Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden."

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-strassenverkehrsgesetz-1157678

Deutscher Bundestag - Abstimmung über Digita­li­sierung von Führerscheinen und Parkraumkontr...

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 26. März 2026, über die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (21/3505, 21/4982) ab. Damit sollen Rechtsgrundlagen...

Deutscher Bundestag
@Zettelhexer naja, Scan Cars sind (bisher) nur geplant für die Kontrolle von Parkausweisen. Falschparker, also die, die auf gänzlich falschen Flächen stehen, dürfen damit auch nach Gesetzentwurf weiterhin nicht erfasst werden. Menschen wie Du bleiben weiterhin notwendig! Und die Scan Cars müssen ja auch von jemandem gefahren werden.
@fahrradfalko
Deshalb schrieb ich "in seiner jetzigen Form". Arbeitslos werden wir bestimmt nicht so schnell.
Ich hätte aber nichts dagegen, wenn ich beim Thema "Parkscheinkontrolle" stark entlastet werde, und meine Zeit für anderes frei wird.

@fahrradfalko

Übrigens verstehe ich den neuen §63g (3) schon so, dass auch "echte" Falschparker erfasst werden dürfen:

"Die zuständigen Behörden dürfen im Rahmen einer stichprobenartigen Überwachung des ruhen-
den Verkehrs zur automatisierten Ermittlung von Fahrzeugen, die unzulässig an einem Ort oder in einer
Weise halten oder parken, die unabhängig von einer Parkberechtigung regelwidrig ist, Videokontrolle ein-
setzen."

Vielleicht fehlte der in einer früheren Fassung?

@Zettelhexer @fahrradfalko Wieso nur "stichprobenartig"? Was soll der Sinn sein?

@tessarakt @fahrradfalko

Eine 'Totalüberwachung' (wie auf einem Supermarktparkplatz mit Erfassung JEDES einfahrenden Kfz) wäre unzulässig, aber ohne das Wörtchen 'stichprobenartig' theoretisch möglich. Es handelt sich also eher um eine rechtliche Absicherung, falls jemand dagegen klagt. So hab ich das zumindest verstanden.