Ich wiederhole mich: Junge Aktivisten:innen, die begründet mit ihrem Gewissen zivilen Widerstand leisteten zu einer Kriminellen Vereinigung zu deklarieren, einschließlich aller Folgen, ist eine unterschätzte Zäsur in der deutschen Demokratie mit noch nicht absehbaren Folgen. Das ist nur ein Anfang. Selbst auf die Anti-AKW Bewegung, Friedensbewegung, Stoppt Strauss, 68er wurde nicht derart repressiv reagiert.
#Demokratie #Klima #Konservative #Gesellschaft #Staat
@Trollhaus wen soll es denn diesmal treffen? Habe davon (in letzter Zeit) gar nichts mitgekriegt. Also soll wieder eine Gruppe verboten werden?
@Fnordinger Nein. Aber langsam kommen sie mit den Verfahren gegen einzelne aus dem Knick u. medial gerät es mit einem Schulterzucken unter. Hingegen gehen passende Ermittlungen weiter u. unter jungen kritischen Leuten sprechen sich die Folgen (Überwachungen, Durchsuchungen, Tkü.-Massnahmen etc., hohe Geldstrafen) herum. Dies ändert das Verhalten. Was ja auch erzielt werden sollte.
@Trollhaus @MartinM Berufsverbot in den 70er war also noch gar nicht so “derartig repressiv”?
Das sehe ich anders 🤷‍♂️
@enigma @MartinM Es geht um die Kriminalisierung. Sie versuchten es: z.B. Stichwort Sitzblockaden. Aber § 129 StGB ist nochmal ein ganz anderes Level. Das damalige sog. Berufsverbot ist keine Kriminalisierung, sondern ein Ausschluss aus dem Staatsdienst, wenn die/der Betroffene als Ziel die Auflösung des bestehenden Systems fordert. Ich denke Du meinst nicht den § 70 StGB, der eine vorhergehende Straftat erfordert, sondern die Mitgliedschaft in z.B. in der DKP.
@Trollhaus @MartinM Damals wurde kriminalisiert , sei gewiss. Nun schreibst du, die Leute werden wegen Straftaten „kriminalisiert“ . ( so what ?) Also ich hab‘s nicht mit den Paragraphen und kein Bock hier juristisch zu schwurbeln. Belehrungen mag ich auch nicht so 🤷‍♂️
@enigma @MartinM Ist ein Gegenargument eine Belehrung? 🤔 Lag nicht in der Absicht. Meiner Erinnerung nach war damals der springende Punkt der Staatsdienst, insbesondere Lehrer:innen die Mitglied der DKP waren. Der andere Paragraf bezieht sich auf ein Berufsverbot als Kassierer (Raub u.ä.) o. Pädophile Handlungen u. Jugendbetreuer. Für MICH ist das eine völlig andere Schiene, als bei jungen Blockierern:innen. 129 StGB wird i.V.m. 100a StPO nicht umsonst Schnüffelparagraf genannt.
@Trollhaus @MartinM Linke wurden in den 1970er kriminalisiert - auch wenn es nicht immer im Berufsverbot endete . Der Unterschied zu den Aktivist:innen liegt auf der Hand : Letztere begehen offen ihre Taten ( Straftaten, Gefährdung Eingriff in Straßenverkehr, Blockade Flugverkehr u.v.m Aktionen in 70er/80er geschahen verdeckt. Die Bremer linke Szene erinnert mich stark an die 70er.
@enigma @MartinM Hier kann ich nur anekdotisch die 80er wiedergeben. In Berlin-West war vieles genauso offen, wurde als einzelne Straftat abgeurteilt, aber niemand wäre auf die Idee gekommen, daraus eine Kriminelle Vereinigung zu stricken. Landfriedensbruch ... OK. Aber nicht 129 um verdeckte Ermittlungen der Polizei zu ermöglichen. Das war dem LfV vorbehalten.
@Trollhaus @MartinM Ääh , einige der Paragraphen z.B zu kriminelle Vereinigung gab es in der Form vor dem ‚Deutschen Herbst‘ 1977 noch nicht . Ich seh es daher differenzierter - damals heute.
@enigma @MartinM KEINE BELEHRUNG! 129 StGB ist ein uralter Paragraf der deutschen Rechtsgeschichte. Mit hochinteressanter Anwendung und Verlauf. Aber ich denke, unsere Denkrichtung ist identisch u. wir diskutieren über Details.