Der EuGH hat am 19.03.2026 in einem Urteil klargestellt, dass Auskunftsanträge eindeutig als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden können. Voraussetzung ist, dass sie allein mit der Absicht gestellt werden, später Schadenersatzansprüche zu provozieren.
https://www.heise.de/news/DSGVO-EuGH-schiebt-systematischen-Auskunftsmissbraeuchen-Riegel-vor-11217908.html?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=LinkedIn#Echobox=1773929161
#DSGVO #EuGH #Betroffenenrechte
DSGVO: EuGH schiebt systematischen Auskunftsmissbräuchen Riegel vor

Wer Auskunftsansprüche nur nutzt, um später künstlich Schadenersatzforderungen zu konstruieren, geht künftig leer aus. Das hat der EuGH jetzt entschieden.

heise online
@ReginaMuehlich Und wie soll man in der Praxis wissen, dass die Auskunftsanfrage missbräuchlich ist?