Ein Meilenstein für 1,8 Mio. Beschäftigte bei Kirchen, Diakonie & Caritas! Der #EuGH bestätigt, kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich wegen Kirchenaustritt kündigen. Konfessionelle Betriebe sind kein rechtsfreier Raum! Gleiche Rechte für alle! #Arbeitsrecht https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/verdi-begruesst-eugh-entscheidung-zum-kirchlichen-arbeitsrecht-konfessionelle-betriebe-sind-kein
ver.di begrüßt EuGH-Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht: Konfessionelle Betriebe sind kein rechtsfreier Raum | ver.di
Der Europäische Gerichtshof entschied im Fall einer Sozialpädagogin, die jahrelang in der Schwangerschaftsberatung eines katholischen Trägers arbeitete. Nach ihrem Kirchenaustritt kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.