Wer eine #Wohnung sucht, findet praktisch keine zu der Miethöhe, die #Jobcenter oder #Sozialamt übernehmen. Ein Gericht stellt aktuell die Frage, ob das Land #Berlin bei der Bestimmung dieser Mietobergrenzen überhaupt berücksichtigt hat, ob zu diesem Preis Wohnungen auf dem Markt verfügbar sind. (Spoiler: Hat es nicht!).
Zitat aus dem verlinkten Kommentar:
"Für #Bürgergeldbezieher gilt auch nach dieser Entscheidung: Wohnen sie „zu teuer“, gibt es aber keinen oder kaum Wohnraum innerhalb der örtlichen Obergrenzen, sollten sie ihre Suchbemühungen akribisch dokumentieren und dem #Jobcenter vorlegen. Konnte trotz aller Bemühungen kein kostenangemessener Wohnraum gefunden werden, gelten nämlich die Kosten der tatsächlich bewohnten Wohnung als angemessen und werden vom Jobcenter übernommen.
BSG, Urteil vom 27.11.2025, B 4 AS 28/24 R"
https://sozialberatung-kiel.de/2026/02/14/genug-freie-wohnungen-zu-den-mietobergrenzen/
