Wer eine #Wohnung sucht, findet praktisch keine zu der Miethöhe, die #Jobcenter oder #Sozialamt übernehmen. Ein Gericht stellt aktuell die Frage, ob das Land #Berlin bei der Bestimmung dieser Mietobergrenzen überhaupt berücksichtigt hat, ob zu diesem Preis Wohnungen auf dem Markt verfügbar sind. (Spoiler: Hat es nicht!).

Zitat aus dem verlinkten Kommentar:

"Für #Bürgergeldbezieher gilt auch nach dieser Entscheidung: Wohnen sie „zu teuer“, gibt es aber keinen oder kaum Wohnraum innerhalb der örtlichen Obergrenzen, sollten sie ihre Suchbemühungen akribisch dokumentieren und dem #Jobcenter vorlegen. Konnte trotz aller Bemühungen kein kostenangemessener Wohnraum gefunden werden, gelten nämlich die Kosten der tatsächlich bewohnten Wohnung als angemessen und werden vom Jobcenter übernommen.

BSG, Urteil vom 27.11.2025, B 4 AS 28/24 R"

https://sozialberatung-kiel.de/2026/02/14/genug-freie-wohnungen-zu-den-mietobergrenzen/

Genug freie Wohnungen zu den Mietobergrenzen?

Derzeit sorgt eine Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG) zu den Mietobergrenzen in den Medien für Wirbel. So ist etwa zu lesen, das Bundessozialgericht habe „die Jobcenter im Streit um angemes…

Sozialberatung Kiel
@BastaBerlin
In einer Fortbildung zum #Grundsicherungsgeld hieß es, Mieter*innen seien künftig nach dem neuen Abs 1 Satz 6 zu §22 Bedarfes für Unterkunft und Heizung SGBII, dazu angehalten, die unzulässige Miethöhe "zu rügen"
@nipako79 Ja, so eine Scheißidee, das auf den Mieter*innen abzuladen.