Private Krankenversicherungen dürfen #Diagnosen, die sie aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten zur Erstattung erhalten, nicht ohne #Einwilligung der Versicherten für die Empfehlung von Vorsorgeprogrammen auswerten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (#BVerwG).
https://www.datenschutz.rlp.de/service/aktuelles/detail/verarbeitung-von-diagnosen-durch-private-krankenversicherer-klare-grenzen-gesetzt
#Datenschutz #DSGVO #Gesundheitsdaten #LfDI_RLP
Verarbeitung von Diagnosen durch private Krankenversicherer klare Grenzen gesetzt

Private Krankenversicherungen dürfen Diagnosen, die sie aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten zur Erstattung erhalten, nicht ohne Einwilligung der Versicherten für die Empfehlung von Vorsorgeprogrammen auswerten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner Entscheidung im Revisionsverfahren (Az. 6 C 7.24) vom 6. März 2026.

@ReginaMuehlich

Dazu eine Frage. Wer kann das denn überhaupt nachvollziehen? Wie kann man Verfehlungen gegen solche Urteile oder die DSGVO eigentlich kontrollieren?

@oldperl Das habe ich mir beim Lesen auch gedacht. Ein probates Mittel ist, ein Auskunftsersuchen zu stellen. Über weiteres, muss ich mir noch Gedanken machen.
@ReginaMuehlich
Auskunftsersuchen schön und gut, ehrlicherweise muss ich sagen, mir fehlt da oft Vertrauen in entsprechende Auskünfte.