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Verarbeitung von Diagnosen durch private Krankenversicherer klare Grenzen gesetzt
Private Krankenversicherungen dürfen Diagnosen, die sie aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten zur Erstattung erhalten, nicht ohne Einwilligung der Versicherten für die Empfehlung von Vorsorgeprogrammen auswerten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner Entscheidung im Revisionsverfahren (Az. 6 C 7.24) vom 6. März 2026.