Private Krankenversicherungen dürfen #Diagnosen, die sie aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten zur Erstattung erhalten, nicht ohne #Einwilligung der Versicherten für die Empfehlung von Vorsorgeprogrammen auswerten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (#BVerwG).
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#Datenschutz #DSGVO #Gesundheitsdaten #LfDI_RLP
Verarbeitung von Diagnosen durch private Krankenversicherer klare Grenzen gesetzt

Private Krankenversicherungen dürfen Diagnosen, die sie aus eingereichten Rechnungen ihrer Versicherten zur Erstattung erhalten, nicht ohne Einwilligung der Versicherten für die Empfehlung von Vorsorgeprogrammen auswerten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner Entscheidung im Revisionsverfahren (Az. 6 C 7.24) vom 6. März 2026.

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Sehe ich das richtig, dass sich der #Marktführer #Goodnotes an den #Marktführer #Apple bindet und die Synchronisation nur über die #iCloud ermöglicht?

Damit wäre es nach #DSGVO und Erwägungsgrund 43 als "Konzept" für Lehrer- und Schüler-iPads (selbst wenn nur geliehen) nicht zulässig.
#LfDI_RLP und #EduCheckDigital schweigen noch dazu.

Belege?
Alternativen?