Verfolgungsjagd in Reutlingen - 18-Jähriger rast in Mercedes AMG G 63 der Polizei davon

Einer Polizeistreife fällt ein 18-Jähriger in einem Mercedes AMG G 63 auf, der durch Reutlingen rast. Die Beamten wollen ihn kontrollieren, doch der junge Mann gibt Gas.

Kreiszeitung Böblinger Bote
@kkarhan und nicht automatisch Waffe weg

@radkolumne die Einziehung von Tatmitteln wäre nur Zulässig zur Beweiserhebung (Kriminaltechnik) und/oder wenn diese im Besitz der Täter sind und/oder deren Finanzierung nicht eindeutig geklärt ist sondern diese aus inkriminierten Vermögen gewonnen wurden.

#NotLegalAdvice aber effektiv würden Fahrzeugbeschlagnahmungen eher Dritte treffen denn Täter*, ubd das ist nunmal rechtsstaatlich nicht machbar…

@kkarhan @radkolumne Gesetze könnten geändert werden. Polizei und StA mögen nichts gegen solche harmlosen Strafen tun können, die Politik könnte aber.

Und dass das Versteigern und Verschrotten in einem Rechtsstaat möglich ist, zeigt das europäische Ausland. Da der Fahrer zivilrechtlich vom Halter zu Schadenersatz aufgefordert werden kann, trifft es diesen durchaus am meisten. Der Halter muss halt Zeit fürs Gericht und den Ersatz investieren und hat evtl. einen emotionalen Verlust.

@ozelot @radkolumne bestreiten tue ich das nicht.

  • Es wird nur ehee dafür sorgen dass z.B. es für Wenignutzer*innen keine Autovermietungen mehr gibt.
    • Dass diese ohnehin Knollen wie Strafzettel an Mieter*in [=Fahrer*in] durchreichen ist zwar schon ohmehin Standard, allerdings ändert dies die Risiko-Mischkalkulation extrem!
@kkarhan
„Moving the Goalpost“
Eben meintest du noch, es sei rechtsstaatlich nicht machbar, jetzt sagst du, dann könnten sich manche kein Auto mehr mieten.
@ozelot @radkolumne

@Flo_Rian @ozelot @radkolumne Versuche dieser Art werden wohl vom #BVerfG gekippt werden weil es nicht Interesse der Rechtsstaatlichkeit liegt, Dritte für für das Handeln Fremder in Regress zu nehmen

  • Weil sonstbwürden ja auch Halter für die Schäden aufkommen müssen die ein Autodieb mit derenvFahrzeug auf der Flucht verursacht.

@kkarhan
Kfz-Halter sind bereits schadenersatzpflichtig, wenn (auch ohne ihre Schuld) mit ihrem Kfz Schäden verursacht werden. Das gilt auch, wenn der Halter das Fahrzeug jemand anderem überlassen hat, aber nicht, wenn dies ohne Wissen und Willen des Halters geschieht, also etwa bei einem Diebstahl. Das ließe sich problemlos auf Gefährdungen wie etwa durch Verfolgungsjagden oder Straßenrennen ausdehnen.

§ 7 Abs 1 StVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html

@ozelot @radkolumne

§ 7 StVG - Einzelnorm

@Flo_Rian @ozelot @radkolumne ja, aber das bezieht sich aug den direkten Missbrauch und die Folgen dessen und erlaubt keine darüber hinausgehenden Sanktionen.

@kkarhan
Das ändert nichts daran, dass es bereits eine (eingeschränkte) Halterhaftung gibt in Deutschland, die sich auch in der Rechtssprechung ausdrückt (regelmäßige Teilschuld bei Unfällen auch ohne eigenes Fehlverhalten, insbesondere mit schwächeren Verkehrsteilnehmern z.B.).

Die Aussage "rechtsstaatlich nicht machbar" ist einfach Unfug, Gesetze lassen sich verfassungskonform ändern.

@ozelot @radkolumne