@advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur Da ich so einer bin, der nicht einfach jemandem was glaubt, habe ich mir das auf dem Video etwas genauer angeschaut.
Die sogenannte "Nötigung" wegen nicht eingehaltenem Rechtsfahrgebot ist bei Timestamp 1:18 gut zu sehen.
Zwischen dem Auto und der Straße sind etwas weniger als 2 Meter. In denen warst du drin.
Ein Fahrrad ist ca. 70cm breit.
Selbst wenn du soweit rechts wie möglich gefahren wärest, ohne irgendwelchen Abstand, sondern mit rechter Lenkerkante genau am Bordstein, hätte das Auto da, wo es fährt, nicht überholen dürfen, denn dazu hätte das Auto mindestens 2,20m von der Bordsteinkante weg sein müssen.
Dazu kommt, dass ich da keine Nötigung sehe. Du warst schlimmstenfalls 1,30m mehr links als möglich - und das nur, wenn das Auto deinen Lenker erwischt hätte. Der ADFC schreibt aber, dass man 80cm Abstand vom Bordstein halten soll, Meinungen gehen generell dabei bis zu einem Meter. Sagen wir mal, der ADFC hat recht, dann warst du maximal 50cm zu weit rechts.
Und das ist normale Abweichung beim Fahren. Man muss mal Hindernissen ausweichen, lenkt nicht ganz perfekt, wenn sich die Straße biegt und so - fällt also unter die Toleranz.
Also schlimmstenfalls hast du da einen Bagatellverstoß gegen das Rechtsfahrgebot begangen, gerade mal 50cm, und "mit Behinderung". Das sind 20 Euro. Bei nur 50cm würde ich zumindest von der Verfolgung absehen.
Im Strafrecht sind wir da ganz bestimmt nicht - eine Nötigung kann man nämlich nur begehen mit Vorsatz, zu nötigen. Dass du konsequent ungefähr den gleichen Abstand gehalten hast, egal ob einer hinter dir war oder nicht, entkräftet zudem jede Vermutung eines Nötigungsvorsatzes. Wenn du weiter links gefahren bist, weil du nicht aufgepasst hast, oder weil da unebene Fahrbahn war und du das vermeiden wolltest, oder sogar dann, wenn du absichtlich weiter links fährst, damit du nicht zu gefährlich überholt wirst bzw. damit du im Notfall Platz nach rechts zum Ausweichen hast - nichts davon ist Nötigung im strafrechtlichen Sinne, da du nie Gewalt gegen jemanden angewendet oder mit welcher gedroht hättest. Wenn da also wirklich was Strafrechtliches kommen sollte, hol dir einen guten Anwalt, das Geld kriegst du sicher zurück.