Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw. wie gefährlich die Strecke mit dem Fahrrad ist, wenn man sich an die StVO hält. Das Ergebnis im Video, aufgenommen von der Mitte des Lenkers aus.

Dann Strafanzeige gestellt mit mehreren Verstößen gegen StVO und nach StGB eine Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte Körperverletzung.

Nach einem halben Jahr werden die Ermittlungen aufgenommen.

Ergebnis u.A.: Meine Gefährdung wurde zwar bejaht, aber ich hätte das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und damit Nötigung aller Nachfolgenden begangen (Straftat).

👉 Nun die Preisfrage: Was macht die Staatsanwaltschaft als Nächstes?

@GegenAutogewalt @Azetbur

#motorisiertegewalt #autopolizei #autojustiz #visionzero

@advancingu @GegenAutogewalt @Azetbur Da ich so einer bin, der nicht einfach jemandem was glaubt, habe ich mir das auf dem Video etwas genauer angeschaut.

Die sogenannte "Nötigung" wegen nicht eingehaltenem Rechtsfahrgebot ist bei Timestamp 1:18 gut zu sehen.

Zwischen dem Auto und der Straße sind etwas weniger als 2 Meter. In denen warst du drin.

Ein Fahrrad ist ca. 70cm breit.

Selbst wenn du soweit rechts wie möglich gefahren wärest, ohne irgendwelchen Abstand, sondern mit rechter Lenkerkante genau am Bordstein, hätte das Auto da, wo es fährt, nicht überholen dürfen, denn dazu hätte das Auto mindestens 2,20m von der Bordsteinkante weg sein müssen.

Dazu kommt, dass ich da keine Nötigung sehe. Du warst schlimmstenfalls 1,30m mehr links als möglich - und das nur, wenn das Auto deinen Lenker erwischt hätte. Der ADFC schreibt aber, dass man 80cm Abstand vom Bordstein halten soll, Meinungen gehen generell dabei bis zu einem Meter. Sagen wir mal, der ADFC hat recht, dann warst du maximal 50cm zu weit rechts.

Und das ist normale Abweichung beim Fahren. Man muss mal Hindernissen ausweichen, lenkt nicht ganz perfekt, wenn sich die Straße biegt und so - fällt also unter die Toleranz.

Also schlimmstenfalls hast du da einen Bagatellverstoß gegen das Rechtsfahrgebot begangen, gerade mal 50cm, und "mit Behinderung". Das sind 20 Euro. Bei nur 50cm würde ich zumindest von der Verfolgung absehen.

Im Strafrecht sind wir da ganz bestimmt nicht - eine Nötigung kann man nämlich nur begehen mit Vorsatz, zu nötigen. Dass du konsequent ungefähr den gleichen Abstand gehalten hast, egal ob einer hinter dir war oder nicht, entkräftet zudem jede Vermutung eines Nötigungsvorsatzes. Wenn du weiter links gefahren bist, weil du nicht aufgepasst hast, oder weil da unebene Fahrbahn war und du das vermeiden wolltest, oder sogar dann, wenn du absichtlich weiter links fährst, damit du nicht zu gefährlich überholt wirst bzw. damit du im Notfall Platz nach rechts zum Ausweichen hast - nichts davon ist Nötigung im strafrechtlichen Sinne, da du nie Gewalt gegen jemanden angewendet oder mit welcher gedroht hättest. Wenn da also wirklich was Strafrechtliches kommen sollte, hol dir einen guten Anwalt, das Geld kriegst du sicher zurück.
@divVerent @advancingu @GegenAutogewalt das sieht die Staatsanwaltschaft anders.
@Azetbur @advancingu @GegenAutogewalt Die sehen ja erst einmal nur einen "Verdacht", und haben dein Video entweder nicht gesehen oder nicht beachtet (man kann ja auch dessen Echtheit anzweifeln etc.).

Meine Erwartung ist, dass das entweder in Kürze eingestellt wird, oder in der Verhandlung gekippt wird. Sollte es zur Verhandlung kommen, brauchst du eben einen Anwalt. Aber dein Video sieht recht gut geeignet aus, um den Abstand einzuschätzen und zu folgern, dass keine Nötigung vorliegt.

Es kann aber evtl. problematisch werden bzgl. Dashcams vs Datenschutz... aber in D gilt ja nicht die US-Regel für Unverwertbarkeit von "falsch" erlangen Beweismitteln.

Ich wünsche dir da alles Gute - wenn du nicht gerade sowas reingeplappert hast wie "Dem zeige ich es jetzt und fahre extra links, damit er mich nicht überholen kann", sehe ich da keine Nötigung. Habe nicht gecheckt, ob dein Video Ton hat - generell sind Tonaufnahmen in der Öffentlichkeit extrem problematisch, weshalb ich einfach davon ausgehe, dass da kein Ton ist.
@divVerent @advancingu @GegenAutogewalt der Vorwurf mit der eigenen Nötigung kommt von der Autojustiz gerne. Die meinen damit die selbstjustiz rechtfertigen zu können. Hat dann halt vor Gericht kein bestand. Das rechtsfahrgebot wurde erfüllt. Und selbst wenn, gibt es kein recht auf Selbstjustiz.
Hier gehts um die Anzeige gegen die Autofahrerin. Das ist tatsächlich strafbar. Nur machen das die Täterschützer im Amt nicht.
@Azetbur @advancingu @GegenAutogewalt Das ist in der Tat das Problem. Hupen kann ich noch verstehen (ist als "Erinnerungszeichen" an die StVO, oder generell bei Behinderung, aber nicht erlaubt - aber na gut), zu dicht vorbeifahren ist aber definitiv nicht OK und gehört bestraft, gerade aufgrund der Gefährdung.

Meinetwegen kann man aber Nummernschilder für Radfahrer einführen, damit Autofahrer auch Verstöße per Dashcam bewiesen melden können. Dann aber nur kostenlos und ohne weitere Anforderungen wie Versicherung. Bzw. dann lieber gar nicht, weil ich unserer Politik nicht traue, dass es nur beim Kennzeichen selbst bleibt... ansonsten kann man Radfahrer beim Über-Rot-Fahren nur per Streifenwagen erwischen, und das skaliert nicht.

Dazu kommt - die Streckenführung an der Stelle ist grauenhaft und gehört dringend verbessert. Ich hätte z.B. an Stelle des Radfahrers gerne das Auto schon vor der Ampel vorbeigelassen - die Fahrstreifen mehrfach zu wechseln ist aber auch verboten.
@divVerent @advancingu @GegenAutogewalt ja und weil er sich dort regelkonform verhalten hat, im Gegensatz zu der Autofahrerin, wird jetzt eben die privatklage angestrebt. Die Autojustiz selbst verweigert ja wie so oft ihre Arbeit. Die kennen nur die #windschutzscheibenperspektive .