Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
sonst rückt hier noch die Armee an.

https://www.rnd.de/politik/merz-leck-eier-polizei-ermittelt-gegen-schueler-wegen-plakat-bei-wehrpflicht-protest-G3YIAOJR2ZGKZI2R77ODTLWOF4.html

Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

RedaktionsNetzwerk Deutschland

Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
Hr. Merz hat keine Eier.

Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
2:0

@NaMi Hat die Polizei im Deutschunterricht nicht aufgepasst, oder ist ihnen richtiges Deutsch egal, wenn sie Oppositionelle schikanieren wollen?
Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ enthält überhaupt keine Tatsachenbehauptung.

#MerzLeckEier

@Kraemer_HB

Doch schon... eine falsche allerdings nur, wenn man der Auffassung wäre, dass er selbige dafür in Wahrheit gar nicht zur Verfügung habe. 🙃

https://mstdn.social/@NaMi/116187987573946353

@NaMi @Kraemer_HB
Aber da steht nicht wessen. Damit es einen Bezug zu seinen Genitalien bekommt, müsste da stehen "Merz leck DEINE Eier!"
So können genauso die von Trump wie die aus dem Osterkorb gemeint sein.

@Nike_Leonhard

Das dachte ich auch.

Das ist ganz klar ein Imperativ, eine Handlungsaufforderung, aber niemals eine Tatsachenbehauptung.

Zudem: Ist Eierlecken irgendwas Schlimmes? Sind Menschen, die gerne sich selbst (schwierig) oder anderen die Eier lecken irgendwie minderwertig?

Deutsche Staatsanwaltschaften sind schon ziemlich lost.

@NaMi @Kraemer_HB

@mina @Nike_Leonhard @NaMi
Ich denke, die Tatsachenbehauptung "Merz leckt seine eigenen Eier" könnte man nur als Ausdruck von Hochachtung (und vielleicht Neid) angesichts der behaupteten Gelenkigkeit interpretieren.

@Nike_Leonhard @Kraemer_HB

Richtig, das passte oben nicht alles in Kurzform, aber das ganze funktioniert überhaupt nur als üble Nachrede / Verleumdung, wenn man sich erstmal das Poss.pronomen "deine" reindenkt UND dann die falsche Tatsachenbehauptung für Verleumdung wiederum nur reinzukonstruieren geht, wenn man dann impliziert, dass er ja gar keine habe.

Ansonsten wäre iSv "lmaA" noch ein "meine" denkbar - dann geht aber nur Beleidigung und nix mit falschen Tatsachen.

Oder aber gar kein

@Nike_Leonhard @Kraemer_HB

Possessivum und nur die Aufforderung, mal irgendwelche Eier (zB Hühner-) zu lecken - was als Aufforderung, sich doch mal Proteine zuzuführen, schwerlich beleidigend sein dürfte.

Wird witzig, das in Verfahren durchzudeklinieren.

Die einzig wenig witzige Interpretationsoption wäre eine hier im Konrext recht unwahrscheinl. homophobe - dann allerdings primär herabwürdigend ggü LGBTQI als Merz, & *das* scheint die Staatsanwaltschaft u Mrz ja recht wenig zu interessieren.

@NaMi @Nike_Leonhard Auf welche Lesart für einen verständiges Publikum sich ein Gericht einigen kann, wird ein großer Spaß. Das will ich in der 20-Uhr-Tagesschau sehen. Und nicht schon wieder irgendein Erdogan-Gedicht.

@Kraemer_HB @NaMi
Es hat auf jeden Fall das Potenzial, eine ähnliche Dynamik zu entwickeln wie das Pimmelgate von Andy Grote.

#Eiergate

@NaMi Das ist doch ganz klar die Aufforderung zur Ausführung homosexueller Handlungen an einer Person, die männliche Genitalien besitzt. Da der Versuch, das eigene Skrotum oral zu erreichen, anatomisch äußerst gewagt bis unmöglich erscheint, kann nur gemeint sein, dass eine zweite Person zu involvieren sei.
(1/2)
@Nike_Leonhard @Kraemer_HB

@NaMi
Vielleicht erhofft sich der Sprecher auch, der Adressat möge durch die Ausführung der beschriebenen Handlungen eine in seinem Sinne charakterliche Besserung erfahren, weil der Sprecher selbst mit solchen Handlungen positive Erlebnisse wie Mitgefühl und Liebe erfahren hat. Dann kann die Aufforderung zwar als frivol und unangemessen, niemals aber als falsche Tatsachenbehauptung gelten.
(2/2)

@Nike_Leonhard @Kraemer_HB

@NaMi Vielleicht ist der Schüler aber auch einfach nur ein homophobes Arschloch. 🤔@Nike_Leonhard @Kraemer_HB

@realbloginista @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

Das wäre übel (s.o.), in diesem Fall aber doch recht unwahrscheinliche Interpretation, dass a.) dieser Aspekt seitens der Äußerung hier vorliegt und b.) derjenige ist, der Merz/Staatsanwaltschaft überhaupt Sorgen machen würde.

@realbloginista @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

- Bei Beleidigungen wie zB  "F*** dich selbst kreuzweise" spielt die anatomische Realisierbarkeit üblicherweise eher keine Rolle.

- Der Spruch "leck Eier" wird im übrigen üblicherweise analog zu "lmaA" verwendet, impliziert also erstens eher ein mitgedachtes "meine" als andere & wäre in dem Fall Beleidigung ohne impliz. Tatsachenbehauptung.

- Letztere funktioniert wie bereits dargelegt höchstens durch ein mitgedachtes "deine" (also Merzens)

@realbloginista @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

... was allerdings wie ebenfalls bereits dargelegt ziemlich witzige Knieschuss-Implikationen hätte, wenn die StAnw darin ernsthaft eine falsche Tatsachenbehauptung erkennen wöllte.

- Für letztere bleibt ansonsten nur noch die Möglichkeit, dem Verb ein "-t" hinzuzufügen. Das verließe dann allerdings nicht nur den Bereich der Interpretation hin zu einer Verdrehung der tatsächl. Aussage,

@realbloginista @Nike_Leonhard @Kraemer_HB

... sondern erreicht langsam einen Grad der Verrenkung, der die Lächerlichkeit des Ganzen hinlänglich offensichtlich machen dürfte.

@Nike_Leonhard Nachdem er sich beim letzten Mal mit §194 StGB zu Tode blamiert hat, möchte er lieber eine Methode probieren, bei der die Staatsanwaltschaft ihn für schuldunfähig hält

@NaMi @Kraemer_HB

@NaMi
Nein, dem Gedankengang kann ich ebenfalls nicht folgen. Merz kann machen was er will. Seine eigenen Eier lecken, Hühnereier oder die von Trump. Aber er kann es auch NICHT machen.

Aus dem Imperativ kann keine Tatsachenbehauptung abgeleitet werden.

@Kraemer_HB

@beandev @Kraemer_HB

Sagt ja keiner, dass das sinnvoll ist (im Gegenteil).

Aber wenn du da überhaupt eine falsche Tatsachenbehauptung reinkonstruieren willst (wie die StAnw es für Verleumdung brauchen) müsstest du halt zB ein "deine" reinlesen und dann ist die logisch implizite einzig mögl Tatsachenbehauptung die, dass er welche habe - bzw. eben keine, wenn's falsch sein soll.

So oder so: Anklage ist Schuss ins eigene Knie. Um nicht zu sagen: Eier.

@NaMi @Kraemer_HB ich sehe das auch wie Krämer: es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Sonst müßte es "Merz leckt Eier" heißen.

@FrauRettich @Kraemer_HB

Wir widersprechen uns doch gar nicht, ich sah in der Aufforderung auch keine Tatsachenbehauptung. Die Staatsanw.schaft allerdings scheint's schon, und das war hier der Punkt: Wie man eine solche da überhaupt reinkonstruieren kann - und dass die sich mit der dargelegten impliz. Möglichkeit gewaltig in die eigenen Ei... ähm, ins eigene Knie schiessen.

@Kraemer_HB @NaMi Ohne 't" ist das eine Aufforderung und keine Tatsachenbeschreibung.
Und wenn er der folgt bekommt er Salmonellen oder es werden "unzüchtige" Handlungen.
Da der Mann ja in 50er Jahren lebt, fordert man ihn damit zu verbotenen Handlungen nach Pargph. 175 STGB auf.
Die Unterstellung dass er daran Spass haben könnte, ist dann wohl für ihn eine üble Nachrede.
@andreas_tengicki P. 175. Danke für den Versuch, die Denkweise der Strafverfolger zu entschlüsseln!
Ich glaube, der Schüler sollte vor Gericht seinen Deutschlehrer in den Zeugenstand rufen.
@Kraemer_HB @NaMi es war ja nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft, welche in Deutschland nicht von der Exekutive unabhängig ist. Was die EU schon mehrfach bemängelt hat, da sie so von der Politik gesteuert werden kann.

@NaMi
Das kann doch keine üble Nachrede oder Verleumdung sein, da es eine Aufforderung ist. Da kann man gar keine falsche Tatsachenbehauptung konstruieren.

Hier geht es nur um Einschüchterung.

@NaMi arwww,ich liebe diese Dialektik ❤️🙏

@NaMi ja schon eine sehr seltsame Begründung der Staatsanwaltschaft.

Hoffentlich hat der Schüler einen Rechtsbeistand. Weiß jemand was dazu?

@NaMi ich hab den Eindruck in Deutsch gepennt zu haben.
Ich hätte es als Imperativ gelesen, also in Richtung Aufforderung.
Wenn ich wen zu was auffordere, das keine Straftat ist, wo ist dann das Problem?
Wäre da noch ein T, dann verständ ich den Verleugnungs/üble Nachrede-Ansatz.
Aber da scheint kein T zu sein.

@Aubrieta

Naja wenn du zu jmd zB "F*** dich", "Friss Sch****" oä sagen würdest, wäre das ja nicht unproblematisch, nur weil's ein Imperativ ist.

Hier im Thread geht's aber weniger um den Beleidigungs-/Herabwürdigungsgrad, sondern dass /ob/wie die Staatsanw. hier noch eine Tatsachenbehauptung reinliest.

@NaMi für mich war der Satz nicht in der Kategorie deiner Beispiele, wahrscheinlich hab ich deshalb den gedanklichen Schritt nicht gemacht.
Bin bei Jugendsprache aber auch nicht auf der Höhe.

@NaMi

Wie kann denn ein Satz mit Imperativ eine Tatsachenbehauptung sein? Da bin ich mal gespannt, wie das rechtlich weitergeht.

@NaMi Beim Teelichter-und-Servietten-Schweden gibt es Nougateier in echter Eierschale. Die sind echt leckenswert lecker. Aber so eins würde ich dem Fritz mit der hässlichen Visage niemals nicht gönnen!!
@NaMi Wenn die Behauptung, jemand würde Eier lecken, üble Nachrede ist,,dann hoffe ich, dass keinem der an den Ermittlungen Beteiligten jemals wieder die Eier geleckt werden. Aber klar, einen hetero cis Dude zu unterstellen, er würde etwas tun, was normalerweise Frauen und Schwule machen, das geht gar nicht. (Was übrigens auch kritikwürdig an dem Plakat ist)

@NaMi

Das ist ja wohl nicht wahr 😡
Ist das jetzt Majestätsbeleidigung oder was?

Er wird ja nicht als irgendwas bezeichnet, sondern aufgefordert etwas zu tun, was ist daran Verleumdung?

Auf dem Plakat stand ja nicht er sei ein Pimmel...

@Anikke @NaMi "Majestätsbeleidigung"
§ 188 StGB ist ziemlich genau das und einer Demokratie in der Gleiche über Gleiche herrschen sollten - eigentlich unwürdig.

Und was passieren würde, wussten viele Warner auch schon 2021 als er verschärft wurde.

Hat nur keinen interessiert.

@derZeitreiser @NaMi

Wenn man bedenkt, was z.B. Renate Künast alles über sich ergehen lassen musste, was das Gericht nicht wirklich schlimm fand, das ist ja wohl ein Witz hier.

@Anikke @NaMi

Wenn man bedenkt, wo unsere Polizei und unsere Justiz ohne echte Entnazifizierung herkommen wundert es viel weniger, wie sehr der Paragraph von staatlichen Stellen mißbraucht wird, wenn es gegen alles links der SPD geht.
Ich hatte auch schon ein Verfahren am Hals, weil ich die örtliche Funktionsträgerin einer gesichert rechtsradikalen Partei, nachdem sie sich ohne jede Erziehung durch einen Kommentarbereich gepöbelt hatte in einer Unterhaltung mit anderen "Nazidame" genannt habe.

@derZeitreiser @Anikke @NaMi
Naja, "Dame" war dann ja auch eine wissentliche und offensichtliche Falschbehauptung :)
Hat sie vielleicht als Beleidigung aufgefasst?
@Anikke @derZeitreiser @NaMi
Ich rechne hier nicht mit einer Bestrafung durch ein Gericht. Hier soll, wie so oft bei Repressalien, die Strafverfolgung schon die Strafe darstellen.

@daarin @derZeitreiser @NaMi

Das glaube ich auch nicht, aber einen Jugendlichen derart einzuschüchtern finde ich fatal.
Was hinterlässt das bei ihm und seinem Freundeskreis für ein Bild vom Rechtsstaat. Auch wenn man jetzt antworten kann: "Ein realistisches", finde ich es trotzdem richtig schlimm, das es so ist.

@Anikke @NaMi

Genau!
Dort stand auch nicht, er sei menschlich eiskalt, intellektuell massiv überbewertet, emotional impulsiv, verachte Frauen und Minderheiten, regiere nach Gutsherrenart oder habe Haarausfall. Nichts dergleichen stand dort.

@Soulshine @Anikke @NaMi Aber. Wären das denn _falsche_ Tatsachenbehauptungen?

@daarin @Anikke @NaMi

Habe jetzt dreimal meine Antwort gelöscht weil zu krass. Du kennst sie ohnehin.

@NaMi Du hast das #Stadtbild vllt noch vergessen.
(Aber die Liste ist ja auch inzwischen so lang, dass man nicht alles auf dem Schirm haben kann.)
@NaMi und spielt damit wieder den Rechten in die Karten, die "man darf nichts mehr sagen" raus hauen.
@NaMi das gehört zum Antiradikalisierungsprogramm der CDU, deeskalieren statt provozieren 😂🖖
@NaMi
Häh, beide angegebenen Straftaten gehen doch um Tatsachenbehauptungen?
Das Plakat "Merz leck Eier" ist doch eindeutig eine Handpungsaufforderung. Nur wer es mit "Merz leckt Eier" verwechselt, würde darin eine Behauptung sehen. Was läuft denn hier mal wieder falsch.
@IchMeine @NaMi
richtig, Imperativ singular
@IchMeine @NaMi
Fehlende Lesekompetenz?
@IchMeine @NaMi außerdem ist bald Ostern, wer leckt da keine?!
@IchMeine
Erstens das. Es ist eine Aufforderung und keine Tatsachenbehauptung. Zweitens hätte es selbst mit "leckt" nur behauptet, er sei homo oder bi. Gilt das etwa immer noch als Beleidigung?
Ihm wird nirgends eine Straftat unterstellt oder sonst was Übles. Lächerlich, das Ganze.
@NaMi
@IchMeine @NaMi Die Leute können keine Grammatik mehr. Schlimm, dass man sich für etwas rechtfertigen soll, was man nie gesagt hat, weil irgendeiner etwas falsch verstanden hat. O.k., Interpunktion hätte den Satz klarer gemacht...