Die Staatsanwaltschaft verfolgt also einen Teenie für einen flapsigen Spruch über Merz auf einer Schülerdemo.

Na hoffentlich finden die nicht raus, dass hierzulande ein erwachsener Typ frei rumläuft, der non stop ganze Menschengruppen ("kleine Paschas", "Sozialtouristen", "Tassen im Schrank"), arbeitende Bevölkerung ("faul") oder ganze Länder beleidigt,
sonst rückt hier noch die Armee an.

https://www.rnd.de/politik/merz-leck-eier-polizei-ermittelt-gegen-schueler-wegen-plakat-bei-wehrpflicht-protest-G3YIAOJR2ZGKZI2R77ODTLWOF4.html

Plakat sorgt für Aufsehen: Polizei ermittelt gegen Schüler wegen möglicher Verleumdung von Merz

Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ bei einem Schülerprotest in Berlin sorgt für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

RedaktionsNetzwerk Deutschland

Juristisch bemerkenswert ist ja auch, dass die Staatsanwaltschaft das geäußerte "Merz leck Eier" Berichten zufolge nicht als einfache Beleidigung (z.B. "Depp", "F*** dich"), sondern als üble Nachrede bzw. Verleumdung verfolgt.

Letztere implizieren eine unwissentlich oder wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.

Diese Verfolgung der Staatsanwaltschaft besagte also folglich im Umkehrschluss offiziell:
Hr. Merz hat keine Eier.

Schülerstreich-Demoschild vs. Staatsapparat:
2:0

@NaMi Hat die Polizei im Deutschunterricht nicht aufgepasst, oder ist ihnen richtiges Deutsch egal, wenn sie Oppositionelle schikanieren wollen?
Ein Plakat mit der Aufschrift „MERZ LECK EIER“ enthält überhaupt keine Tatsachenbehauptung.

#MerzLeckEier

@Kraemer_HB @NaMi Ohne 't" ist das eine Aufforderung und keine Tatsachenbeschreibung.
Und wenn er der folgt bekommt er Salmonellen oder es werden "unzüchtige" Handlungen.
Da der Mann ja in 50er Jahren lebt, fordert man ihn damit zu verbotenen Handlungen nach Pargph. 175 STGB auf.
Die Unterstellung dass er daran Spass haben könnte, ist dann wohl für ihn eine üble Nachrede.
@andreas_tengicki P. 175. Danke für den Versuch, die Denkweise der Strafverfolger zu entschlüsseln!
Ich glaube, der Schüler sollte vor Gericht seinen Deutschlehrer in den Zeugenstand rufen.