Eine 12. Klasse einer Schule hat eine Petition beim Bundestag eingereicht: Änderung von Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes vom 21.01.2026

Mit der Petition wird gefordert, Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes wie folgt zu ändern: "Der Staat gewährleistet die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern." Gleichzeitig ist der bisherige zweite Halbsatz "und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" zu streichen.

Begründung

1. Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Ergebnisverantwortung

Klar gibt's auch einen Link dazu: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_01/_21/Petition_193882.html

#Gleichberechtigung #Artikel3 #Grundgesetz #Petition #Bundestag

Petitionen: Petition 193882

@padeluun hast du eine quelle für die 12. klasse?
@padeluun gezeichnet. Da sind ja Trolle in den Kommentaren unterwegs - hui.
@Aubrieta @padeluun Lass mich raten: lauter Männer, die den Sinn des Vorhabens nicht sehen? Ich habe nur die Überschriften gesehen und mag nicht reinschauen.

@Newstrujew @Aubrieta @padeluun

die Trolle sind tatsächlich unter jeder vernünftigen Petition, die ich bis jetzt angeguckt habe.

Das scheinen Leute zu sein, die sehr viel Zeit haben. Oder viele Accounts. Fast, als ob das ihre Hauptbeschäftigung wäre… 🤔

@kommaKucken @Aubrieta @padeluun Man könnte ja beinahe meinen, dass Russland einen Haufen Trolle beschäftigen würde, um die deutsche Demokratie zu untergraben. Wenn man denn die Illusion hätte, dass es Leute mit solchen Ansichten nicht ohnehin zur Genüge in Deutschland gäbe.

@Newstrujew @Aubrieta @padeluun

eins schließt das andere leider nicht aus…

@padeluun
Und die dazwischen und außerhalb? Kommen die eigentlich überhaupt im Grundgesetz vor?
@padeluun für gleiche Pflichten würde ich gut finden
@padeluun IANAL, aber ist das nicht einer der Artikel mit Ewigkeitsgarantie, den man gar nicht ändern darf?
@giggls Doch, den Artikel kann man ändern. 1994 wurde z.B. der aktuelle Satz mit dem Hinwirken auf ein Ende der bestehenden Ungleichheiten erst hinzugefügt.
Allerdings darf kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Art. 19).
Das ist hier aber gerade nicht zu befürchten.
@padeluun tolle Initiative! Würde mir nur wünschen, daß die geforderte Gleichberechtigung sich nicht nur auf Frau und Mann erstreckt!