#Kommunen sind von der #NIS2-Umsetzung grundsätzlich ausgenommen!? Ausnahme: Organisationseinheiten können unter das #BSIG fallen, wenn sie (1) einer Einrichtungsart nach Anlage 1 BSIG zuzuordnen sind UND (2) diese als entgeltliche Leistungen an Dritte anbieten (Vertrag, Rechnung, Umlage). 🧵
Beispiele aus der kommunalen Praxis: #Rettungsdienst: zusätzlich Krankentransport gegen Entgelt/Abrechnung (außerhalb der Gefahrenabwehr). #Feuerwehr-/Rettungsleitstelle: übernimmt Leistungen für umliegende Kommunen gegen Umlage/Entgelt.
#Straßenverkehrsamt: betreibt intelligente Verkehrssysteme und verkauft/lizenziert Verkehrsdaten oder bietet Datenservices entgeltlich an. Wichtig: Gebühren im hoheitlichen Vollzug sind nicht automatisch „Entgelt“.