#Kommunen sind von der #NIS2-Umsetzung grundsätzlich ausgenommen!?
Ausnahme: Organisationseinheiten können unter das #BSIG fallen, wenn sie (1) einer Einrichtungsart nach Anlage 1 BSIG zuzuordnen sind UND (2) diese als entgeltliche Leistungen an Dritte anbieten (Vertrag, Rechnung, Umlage). 🧵
