#Kommunen sind von der #NIS2-Umsetzung grundsätzlich ausgenommen!?
Trotzdem kann es Ausnahmen geben: Einzelne Organisationseinheiten können unter das #BSIG fallen, wenn sie (1) einer Einrichtungsart nach Anlage 1 BSIG zuzuordnen sind UND (2) in diesem Zusammenhang entgeltliche Leistungen an Dritte anbieten (Vertrag, Rechnung, Umlage).
Beispiele aus der kommunalen Praxis:
#Rettungsdienst: zusätzlich Krankentransport gegen #Entgelt/Abrechnung (außerhalb der Gefahrenabwehr).
#Feuerwehr-/Rettungsleitstelle: übernimmt Leistungen für umliegende Kommunen gegen Umlage/Entgelt.
#Straßenverkehrsamt: betreibt intelligente Verkehrssysteme und verkauft/lizenziert Verkehrsdaten oder bietet Datenservices entgeltlich an.
Wichtig: Gebühren im hoheitlichen Vollzug sind nicht automatisch „Entgelt“.