@losang_sherab @netzpolitik_feed Das ist auch mein Problem. Das Verbot an sich wäre gut. Die Politik wird nur leider keine Lösung wollen, die nicht alles verschlimmert.
Die nicht von allen Erwachsenen verlangt, im Netz gläsern zu sein und jedem Forum, jedem Online-Spiel, jeder Fediverse-Instanz ihren Ausweis zu zeigen oder sich KI-Monitoring zu unterziehen.
Die nicht von allen Plattformbetreibern verlangt, teure Verträge mit Big Tech für eben dieses KI-Monitoring abzuschließen - was dann auch Big Tech die Möglichkeit gibt, jegliche Konkurrenz auszuschalten: "mit euch machen wir keinen Vertrag mehr, auf eurer Website gibt es Artikel gegen Donald".
Wie würde ich es denn wollen? Mein Gegenvorschlag:
- Verbot ja.
- Umsetzung durch die Eltern.
- Nicht-Beaufsichtigen der Kinder, die soziale Medien nutzen, ist Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 832 BGB und § 171 StGB.
- Wie beaufsichtigt wird, entscheiden die Eltern, und sofern "nichts passiert ist", wird den Eltern geglaubt.
- Umgehung der Aufsicht kann notfalls nach Jugendstrafrecht geahndet werden, und fällt nicht auf die Eltern zurück.
Um die Aufsicht der Eltern zu erleichtern, wird eine Schnittstelle für Jugendschutzsoftware gefordert (habe meinen vorherigen Vorschlag etwas verfeinert):
- Jugendschutzsoftware muss Do-Not-Track-Header setzen.
- Seiten müssen bei vorhandenem Header jegliches Tracking zu Content-Empfehlungs- und Werbe-Zwecken abschalten.
- Seiten müssen einen Deskriptor bereitstellen über den auf der Seite vorhandenen Inhalt (wie age-de.xml damals). Jetzt auch mit Spezialfeldern für soziale Medien und Moderationsregeln.
- Jugendschutzssoftware liest diesen Deskriptor und verweigert Zugriff, wenn der Nutzer unter 14 ist und es sich um soziale Medien handelt.
- Ist der Nutzer unter 16, setzt Jugendschutzsoftware einen zusätzlichen Header, der den Jugendmodus aktiviert.
- Plattformen, die den Anforderungen dieses Modus immer entsprechen, müssen den Header nicht auswerten.
- Eltern dürfen die Schutzsoftware ausschalten oder gar nicht erst installieren, wenn sie dafür sorgen, dass Aufsicht anderweitig stattfindet (z.B. in Person, oder auch nachträglich durch Gespräch o.Ä.).
- Sämtliche Protokolle hier sind offen und trivial implementierbar.
- Eine FOSS Cross-Browser-Extension (mit der gemeinsamen Schnittmenge von Chromes und Firefox's Extension-API) wird bei Inkrafttreten bereitgestellt.
Betreiber müssen also nur eine Datei auf ihrem Server abzulegen. Und im Falle des Fediverse könnte man über administrative NSFW-Filter nachdenken: der Deskriptor könnte die Information enthalten, dass NSFW-Kontent von einem gewissen Schweregrad immer vorhanden ist, und ab einem höheren Schweregrad per HTTP-Header herausgefiltert wird - die Software kann dann entscheiden, den Header zu setzen, je nach lokal eingetragenen Grenzwerten. Minimale Änderungen für jede Software.