Ist ja auch wurscht, wenn die Leute sich die Haxen brechen.
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Winterdienst-Wer-muss-wann-Eis-und-Schnee-raeumen,winterdienst278.html
@DauniDwarsloeper Und was machen die hierzu notwendigen kommunalen Fachkräfte im Sommer, oder während milder Winter?
Nein, das Problem ist das typische Vollzugsdefizit in unseren Kommunen: Statt über Steusalz zu philosophieren, unverzüglich drakonische Bußgelder an alle Hausbesitzer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen. Größenordnung mind. eine (theoretisch erzielbare) Monatsmiete. Direkt per Postwurf und Pfändung nach entsprechender Frist.
Sollst mal sehen, wie schnell die Wege sicher wären.
@fernsehchat @DauniDwarsloeper Die Eigentümer machen es selbst oder beauftragen Dienstleister.
Ganz im SInn von Artikel 14 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Wenn die Eigentümer es nicht täten, welche Recht hätten sie, Eigentum zu beanspruchen oder sogar Miete zu verlangen?
Das Problem setzt sich doch nur fort: Denn so, wie die Satzungen es meist vorschreiben, können auch Dienstleister nicht reagieren. Die können auch nicht „spätestens 20 Minuten nach Ende des Schneefalls“ erneut räumen.
Ja, das Problem gehört angegangen. Aber realistisch und auch tatsächlich umsetzbar. Dann kann man auch über Durchsetzung sprechen. Das Vollzugsdefizit ist derzeit zwangsläufig, da die Regelungen verbreitet nicht passen.
@Saupreiss Oder vielleicht ist einfach mehr Wohnungen vermieten, also mal seriös verwalten und betreuen kann, kein seriöses Geschäftsmodell?
Aus der DDR-Plattenbau-Siedlung, in der ich aufwuchs, kenne ich es noch so, dass ein Hausmeister maximal 10, 15 Wohnaufgänge betreute. Da war diese Forderung problemlos umsetzbar.
Weitere kreative Idee beim Schreiben: Warum übertragen Vermieter diese Aufgabe nicht ihren Mietern, gegen entsprechende Mietminderung natürlich.
Die Übertragung an Mieter (in aller Regel anderswo nicht gegen Mietnachlass) klappt halt auch nicht. Denn die Regeln sind nur fallweise mit Erwerbsarbeit in Übereinkunft zu bringen, während der Vermieter durch Delegation fein raus ist.
Das muss grundsätzlich neu ausgehandelt werden. Sind ja Geneindesatzungen, ich denke auch, aus gutem Grund. Unsere hier ist völlig unpraktikabel, damit ist niemandem geholfen.
1/2
2/2 Urbane Gebiete brauchen andere Antworten als das Land, und schneereiche Regionen andere, als jene, wo 3mm die Ausnahme sind.
Wenn du in einer "Anliegerstraße" so heißt es in NRW, dir den Hals brichst, haftet derjenige, der hätte Schnee räumen oder Eis hätte entfernen müssen.
Nennt sich Verkehrssicherungspflicht und kann von den Kommunen an die Anlieger übertragen werden.
Weil jeden Bürgersteig zu räumen, ist logistisch nicht möglich.
Aber , ich gebe dir Recht, während Menschen wie wir, uns bei Schneefall Sonntag Morgen auch vor acht Uhr räumen und streuen, halten andere es für unwichtig.
Doch, als ich noch auf dem Dorf lebte, da hat das geklappt. Da.wurde geräumt, Eis vom Gehsteig gekratzt, gestreut was.das Zeug hielt. Soziale Kontrolle sorgte dafür.
Hier in Berlin zahle ich der Hausverwaltung dafür Geld und es klappt nicht. Obwohl es eine Firma für den Winterdienst gibt.