Rückschritt in der Landesverfassung Schleswig-Holstein:
Jetzt doch mit Digitalzwang?

Bisher war die Verfassung in einem Punkt wegweisend: Niemand darf diskriminiert werden, weil er oder sie keinen digitalen Zugang nutzen kann oder möchte.

Genau dieser Schutz soll nun gestrichen werden. Diese Verfassungsänderung geht in die vollkommen falsche Richtung. Der Landtag will den bisherigen Artikel 14 Absatz 2 der #LandesverfassungSH ändern und damit das Recht auf analogen Zugang zu Behörden und Gerichten streichen. Künftig soll nur noch der „digitale Zugang“ garantiert werden.

Damit würde #Digitalzwang Verfassungsrang bekommen. Wer keinen #Internetzugang hat oder Geräte oder Apps aus guten Gründen nicht nutzen möchte, könnte künftig von der gesellschaftlichen #Teilhabe ausgeschlossen werden.

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#SchleswigHolstein #Diskriminierung #LandtagSH #SHLandtag

@sparfindig In Dänemark hat man das schon vor 15 Jahren durchgemacht. Der Widerstand war auch dort zunächst groß. Mittlerweile gilt Dänemark als vorbildlich in dem Bereich.

Man kann auch jetzt persönlich Amtsgeschäfte erledigen. Das wird weiterhin möglich sein. Nur der gute alte Antrag auf Papier - den wird es nicht mehr geben.

@jze @sparfindig Papier und Digitalisierung haben aber auch rein gar nichts miteinander zutun.