Rückschritt in der Landesverfassung Schleswig-Holstein:
Jetzt doch mit Digitalzwang?

Bisher war die Verfassung in einem Punkt wegweisend: Niemand darf diskriminiert werden, weil er oder sie keinen digitalen Zugang nutzen kann oder möchte.

Genau dieser Schutz soll nun gestrichen werden. Diese Verfassungsänderung geht in die vollkommen falsche Richtung. Der Landtag will den bisherigen Artikel 14 Absatz 2 der #LandesverfassungSH ändern und damit das Recht auf analogen Zugang zu Behörden und Gerichten streichen. Künftig soll nur noch der „digitale Zugang“ garantiert werden.

Damit würde #Digitalzwang Verfassungsrang bekommen. Wer keinen #Internetzugang hat oder Geräte oder Apps aus guten Gründen nicht nutzen möchte, könnte künftig von der gesellschaftlichen #Teilhabe ausgeschlossen werden.

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#SchleswigHolstein #Diskriminierung #LandtagSH #SHLandtag

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Die Änderung ist noch nicht beschlossen. Wenn Sie in SH wohnen, kontaktieren Sie Ihre Landtagsabgeordneten – freundlich, sachlich, bestimmt – und machen Sie klar, dass Sie sich dafür einsetzen, dass dieser Schutz bleibt und die Verfassung nicht geändert wird.

Mehr dazu in der Stellungnahme des Netzwerks Datenschutzexpertise:
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/ste_2025_verfassungsh.pdf

(Textgrundlage ist der heutige Newsletter von @digitalcourage)

Wissenschaftlicher Artikel zu Digitalzwang in der Geschäftsprozessanalyse

Da wir schon beim Thema #Digitalzwang sind: Ralf Laue, Professor für Software-Engineering an der Westsächsischen Hochschule Zwickau, zeigt in einem Fachartikel zum Thema #Geschäftsprozessanalyse in der #Softwareentwicklung, dass Digitalzwang von Anfang an mitgedacht und vermieden werden muss. Er greift dabei die von unserer #Netzphilosophin Leena Simon (@reticuleena) entwickelte Definition von Digitalzwang und einige unserer Beispiele auf.
Laue kritisiert, dass bei der Ausbildung und Planung von Projekten Themen wie Zugänglichkeit und analoge Teilhabe kaum eine Rolle spielen. Stattdessen überwiegen bisher die altbekannten Plattitüden von „Kostensenkung“ und „vollständiger Digitalisierung“.

Erfreulicherweise ist der Artikel ohne Bezahlschranke zugänglich:
„Integration des Aspekts ‚Teilhabe‘ in die Geschäftsprozessanalyse“
https://link.springer.com/article/10.1365/s40702-025-01218-z

(Text aus dem heutigen Newsletter von @digitalcourage)

#WHZ #RalfLaue #Netzphilosophie

Integration des Aspekts „Teilhabe“ in die Geschäftsprozessanalyse - HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik

Optimizing business processes is an important topic in practice and in the education of computer scientists. Contributions in the professional literature on process optimisation mainly focus on the perspectives of process owners and management, who aim for time and cost savings. As a result, the aspect of inclusion and exclusion of people as a result of the digitalization of business processes can easily be lost from focus.The present contribution presents a method that encourages participants in discussions on process improvements to include accessibility aspects in their considerations at an early stage and to take them into account in subsequent process design.To this end, a set of cards has been developed that shed light on possible reasons for not being able to or not wanting to use a digital application. Understanding these reasons is intended to help improve the design of processes and software.Positive experiences with the use of the card set in university teaching in a computer science course are reported.

SpringerLink
@sparfindig ... und ganz oft ist das einfach nur die ü80 Fraktion. Also ganz ehrlich: mein Vater kam zu Covid Zeiten schon nicht mehr mit dem Smartphone klar, was extra für die Corona App angeschafft wurde.

@sparfindig
Mein unmaßgebliches Rechtsempfinden sagt:

Um Diskriminierung zu vermeiden und die Ausübung von Rechten zu gewährleisten, müsste das Land dann im Rahmen der Daseinsfürsorge konsequenterweise Internetzugang auf Hardware bereitstellen, die unter individuell zumutbarem Aufwand zugänglich sein muss.
Wer das (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht nutzen kann, müsste entsprechende Hilfen bekommen.

Klingt ganz schön teuer und aufwendig.

@sparfindig In Dänemark hat man das schon vor 15 Jahren durchgemacht. Der Widerstand war auch dort zunächst groß. Mittlerweile gilt Dänemark als vorbildlich in dem Bereich.

Man kann auch jetzt persönlich Amtsgeschäfte erledigen. Das wird weiterhin möglich sein. Nur der gute alte Antrag auf Papier - den wird es nicht mehr geben.

@jze @sparfindig Papier und Digitalisierung haben aber auch rein gar nichts miteinander zutun.

@sparfindig

Das verstehen solche unter "Entbürokratisierung": die Entmachtung des Souveräns, durch noch weniger Service und Informationen. Weil was man nicht sieht, bekommt auch niemand mit.

Und so bleibt der Bürger sich selbst überlassen.

Die Abschaffung oder eine Staffelung der gesetzlichen Krankenkassen ist nur noch eine Frage der Zeit und fängt z.T. jetzt schon an, wo bestimmte Leistungen nur noch gegen Privatkasse, spricht Privatversicherung, erfolgen.