#EuGH: Wahrung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten bei wettbewerbsrechtlichen Ermittlungen ist keine vorherige Genehmigung durch eine Justizbehörde erforderlich. Die Beschlagnahme geschäftlicher E-Mails muss jedoch angemessenen und ausreichenden Verfahrensgarantien sowie einer späteren gerichtlichen Kontrolle unterliegen.
https://www.otto-schmidt.de/news/wirtschaftsrecht/wahrung-des-rechts-auf-schutz-personenbezogener-daten-bei-wettbewerbsrechtlichen-ermittlungen-2025-10-27.html
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Wahrung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten bei wettbewerbsrechtlichen Ermittlungen - Verlag Dr. Otto Schmidt

Für die Wahrung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten bei wettbewerbsrechtlichen Ermittlungen ist keine vorherige Genehmigung durch eine Justizbehörde erforderlich. Die Beschlagnahme geschäftlicher E-Mails muss jedoch angemessenen und ausreichenden Verfahrensgarantien sowie einer späteren gerichtlichen Kontrolle unterliegen.