Wechselbad der Gefühle:
"Erst einmal klingt es richtig gut für alle Radfahrer: Sie sind nicht an die festen Tempolimits gebunden, die im § 3 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung geregelt sind. Das heißt, für Fahrradfahrer gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung....🥳 Allerdings ...Fahrradfahrer müssen sich an Verkehrszeichen halten, die die Geschwindigkeiten für alle Fahrzeuge regeln. Das bedeutet: Ist eine 30er-Zone explizit ausgeschildert, dürfen Fahrradfahrer dort auch nicht schneller fahren... 😔
Fahrradfahrer können jedoch meist aufatmen, wenn sie von einem stationären Blitzer geblitzt wurden: Da ein Fahrrad kein amtliches Kennzeichen hat, durch das sich der Radler identifizieren lassen könnte, bleibt in der Regel ein Bußgeldbescheid aus."🙏