Wechselbad der Gefühle:
"Erst einmal klingt es richtig gut für alle Radfahrer: Sie sind nicht an die festen Tempolimits gebunden, die im § 3 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung geregelt sind. Das heißt, für Fahrradfahrer gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung....🥳 Allerdings ...Fahrradfahrer müssen sich an Verkehrszeichen halten, die die Geschwindigkeiten für alle Fahrzeuge regeln. Das bedeutet: Ist eine 30er-Zone explizit ausgeschildert, dürfen Fahrradfahrer dort auch nicht schneller fahren... 😔
Fahrradfahrer können jedoch meist aufatmen, wenn sie von einem stationären Blitzer geblitzt wurden: Da ein Fahrrad kein amtliches Kennzeichen hat, durch das sich der Radler identifizieren lassen könnte, bleibt in der Regel ein Bußgeldbescheid aus."🙏
Hossa. Auf meinem Tacho steht 49,5 als Top Speed, den ich mal erreicht hab. Bergab und alles was ich hatte. Für ca 20 Sekunden, dann war ich fertig. Ich wollte unbedingt die 50 knacken, hab ich aber nicht geschafft.
52? Das ist mal ne Ansage.
Max 72... ich glaube da würden Teile von meinem Rad abfliegen.