@hart Echt mutig, sich sowas in DE ans Auto zu kleben 😅
@hart Meine funktioniert super! In Deutschland!

@hart

Gleiches gilt für die #Vermögenssteuer.
Funktioniert sonstwo auch und die Vermögenden bleiben.

@hart

In dem Stadtteil, wo ich wohne, sprießen im Moment die Wärmepumpen aus den Vorgärten wie Pilze nach einem Herbstregen. Funktionieren auch hier.

@hart

Für Mieter sind Wärmepumpen schwierig. Wir können die Heizung nicht austauschen. Ggf wären Einzelraumwärmepumpen eine Option, aber hier fehlt die Privilegierung im Bürgerlichen Gesetzbuch wie es sie für u.a Balkonsolar und Barrierefreiheit gibt

#Wärmepumpen #bgb #heizung

@Weltbewohner @hart
Die Eigentümer können beschliessen, dass erneuerbar mit Wärmepumpe(n) geheizt werden soll:

Relativ einfach bei Zentralheizungen, entweder
1) alleine, als Ersatz der fossilen Heizung, oder
2) zusammen mit der Bestandsheizung (hybridisiert), oder

nicht ganz so einfach bei dezentralen
3) Etagenheizungen.

Für alles gibt es technische Lösungen.

Aber am Anfang steht die Willensbildung der Eigentümergemeinschaft....

@dueark @hart

Ich bin Mieter und bei der Privilegierung geht es darum dass die Willensbildung der #Vermieter nicht ständig negativ ist ;-)
Eine Analoge Regelung gibt es auch im WEG aber eben nicht für #Wärmepumpen / #Heizungen

@Weltbewohner @hart
und geldvermögen geht selten mit empathie einher.... 😏
@Weltbewohner @hart Du meinst mit Priviligierung das Recht selbst die entsprechenden baulichen Maßnahmen durchführen zu dürfen?

@DoKo @hart

Bei Balkonsolar muss der Vermieter regelmäßig zustimmen genauso wie für Barrierefreiheit
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

Das ist wichtig. Es geht darum die Erlaubnis zu bekommen bauliche Änderungen vornehmen (lassen) zu dürfen. Sonst wird der Vermieter regelmäßig die Erlaubnis nicht erteilen. Diese Privilegierung gibt es für Wärmepumpen bzw Heizung nicht.

Ich kann nur warten bis der Vermieter von sich etwas tut. Und natürlich am Verbrauch drehen.
#Heizung

§ 554 BGB - Einzelnorm

@Weltbewohner @hart ok. Aber bei Balkonsolar gibt es ein Recht und der Vermieter kann es nur mit einer guten Begründung verbieten oder Auflagen geben (z.b. Installation durch Fachpersonal). Bei einer Wärmepumpe ist das ja in der Regel ein größerer baulicher Eingriff am Haus sowie Fassade (was bei Mietwohnungen ja üblicherweise nicht enthalten ist), wenn man von Heizungen für einzelne Wohnungen ausgeht. Bei Zentralheizung haben Mieter ja garkein Recht irgendeine Änderung zu fordern. Dort wäre der Umbauaufwand bzw. die betreffenden Personen ja größer und natürlich auch die damit verbundenen Kosten. Dort macht es, aus meiner Sicht, keinen Sinn Mietenden, die vielleicht nur ein paar Jahre dort wohnen, irgendein Mitspracherecht zu geben. Das klingt jetzt zwar so direkt erstmal übel, aber die Kosten für Hauseigentümer sind hier auch wesentlich höher, verglichen mit Balkonsolar.

@DoKo @hart

Klar. Mir liegt es fern für eine normale Wärmepumpe eine Privilegierung zu fordern. Es geht mir darum in unserer Wohnung das vorhandene System in einzelnen Räumen durch eine Mini Splitanlage zu ergänzen
https://priwatt.de/blog/mini-waermepumpe/ das dürfte vom Eingriff ähnlich sein wie bei Balkonkraftwerken

Weil bereit jetzt prognostiziert der Ableser 100 % Kostensteigerung bei leicht reduziertem Verbrauch

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@Weltbewohner @hart ich denke schon dass das mehr Änderungen sind. Wenn ich das richtig einschätze werden damit 2 Löcher in die Außenwand gebohrt (wahrscheinlich ähnlich der Größe der Löcher für die Abluft von Dunstabzugshauben) was dann auch Löcher in die Fassade bedeutet und die Isolierung berücksichtigt werden muss. Bei einem Balkonkraftwerk wird ja im Idealfall nur eine (wieder abnehmbare) Halterung am Balkon montiert und eine Steckdose die sowieso bereits vorhanden ist (evtl. Auch durch eine Wieland getauscht) benutzt. Die Änderungen an der Fassade sind also geringer. Das macht schon einen Unterschied finde ich, auch wenn ich die Idee verstehe kann.
Da gibt es aber auch welche für Fenster / Fensterbänke. Da weiß ich aber weder wie das in Deutschland geregelt ist noch den konkreten Aufwand.

@hart

Wie wahr, wie war.

#Reichweite wem #Reichweite gebührt

@hart @Verfassungklage Ich würde jetzt nicht unbedingt behaupten es ist unmöglich aber gerade bei Bestandsimmobilien ist das schwieriger weil in Deutschland da mehr Freiheiten und dadurch mehr Individualität beim Hausbau zugelassen hat. In andern Ländern war da mehr Vereinheitlicht. Und nun zeigt sich halt bei manchen Gebäuden das diese Individualität ein Einbau oder Umbau komplizierter macht.
Das ist beim Ausbau von Glasfaser auch recht deutlich zu sehen weil die Standardlösung wo der Weg ins Haus geht und wo es im Haus verlegt wird öfters auch nicht funktioniert. Da gibt es auch öfters unnötige schleifen und Umwege weil es sonst nicht ins Standardschema passt. Bei Wärmepumpen, selbst wenn bereits eine Zentralheizung vorhanden ist die "nur" ausgetauscht werden soll, muss da schon öfters kreativer vorgegangen werden oder größere bauliche Änderungen gedacht werden um alles hin zu bekommen. Wäre da mehr vereinheitlicht gäbe es dazu einheitliche Lösungsumsetzungen.
Mal abgesehen davon, dass auch die strengeren / höheren Vorgaben hier noch die Sache (künstlich) verteuert.