Vielleicht habt ihr es mitbekommen: Vor 2 Wochen hat Prof. Markus #Ogorek Schlagzeilen gemacht, weil er das #Verfassungsschutzgutachten analysiert hat. Die Frage war: Sind die dort aufgeführten Beweise in einem #Parteiverbotsverfahren nutzbar? Aktuell werden sie genutzt, um die #Hochstufung als "gesichert rechtsextremistisch" zu belegen, das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie auch für das Parteiverbot herangezogen werden können. Ein anderes Verfahren, andere Standards. (1/2)







