Die Schwaben, die da ein interessiertes Auge drauf haben könnten, gibt es schon. Teilweise sitzen sie sogar im Innenministerium und schreiben in juristischer Fachliteratur Sätze wie: „Beschaffungen ohne Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen sind rechtlich möglich, aber sinnlos.“ ;-)
Man wird doch hoffentlich kein Polizeigesetz ändern um eine von außen kontrollierte faschistische Software betreiben zu können ... oder ... oder ... 🫣