Eine für euch evtl. einmal relevante Info — aus dem Handbuch "Influencing against the System" der @rosaluxstiftung :
"Wer nicht Betroffener einer Maßnahme ist, also die Polizei bei Maßnahmen beobachtet, darf diese grundsätzlich filmen. Denn in diesem Moment besteht eine faktische Öffentlichkeit."
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