Dem Nazi-Propagandablatt "Compact", das außer Ausländerhass, Antisemitismus und Volksverhetzung nichts kennt, werden seit Jahren durch den Verfassungsschutz (von Bund und Ländern) "eindeutig rechtsextremistische Bestrebungen" attestiert.
Oder wie es das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet: klassische "journalistische Tätigkeit".

