Kein Löschungsanspruch unmittelbar nach Forderungsausgleich. | 18.06.2025 | dsgvo-portal.de

Die dreijährige Speicherung erledigter Forderungen durch eine Auskunftei ist bei berechtigtem Interesse und Einhaltung anerkannter Verhaltensregeln grundsätzlich datenschutzrechtlich zulässig.

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