https://taz.de/!6091515
@tazgetroete
Hätte das bezahlt, während der Dienstzeit sein sollen?
Ansonsten sehe ich keine Rechtsgrundlage für das Verbot, bzw. einen dann wohl grob rechtswidrigen Eingriff in die Grundrechte der Teilnehmenden!
@proedie
Also wäre das tatsächlich Dienstzeit gewesen?!
Dann hat der Dienstherr rechtlich natürlich die Möglichkeit, das nicht zu unterstützen, auch wenn es moralisch verwerflich, und politisch min. Ungeschickt ist.
Aber man kann ja Urlaub nehmen, wie fast alle anderen Teilnehmenden auch, wenn sie an sowas während der Arbeitszeit teilnehmen wollen.
@JDersvenheisst
Man kann ja als Gruppe teilnehmen, nur während der Dienstzeit hat halt der Dienstherr das letzte Wort.
Ansonsten können die doch mit entsprechenden Shirts/Button etc. ihres Netzwerkes am CSD teilnehmen, wenn sie frei haben.
Ich finde die Entscheidung von Klöckner und ihren Handlangern grundfalsch, aber ich würde mir deswegen die Teilnahme die Teilnahme nicht vermiesen lassen…
Steht doch im Artikel
Kann nicht jemand Nestlé bestechen, dass sie die Weinkönigin fest anstellen??