„Schulleitungen müssen bei der Vorbereitung der Abschiebung nicht kooperieren. Sie müssen auch Anfragen der Polizei, wann ein Kind Unterricht hat oder wann es wo anzutreffen ist, nicht beantworten. Das Aufenthaltsgesetz nimmt im § 87 alle Schulen, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen ausdrücklich von der Mitteilungspflicht gegenüber den Behörden aus.”

Quelle: https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/wp-content/uploads/2018/03/180320_GEW_FR-ST_Leitdaden_bei_drohender_Abschiebung_eines_Kindes_oder_Jugendlichen.pdf

#DemokratieVereint

@dejan

Ja, aber Schulleiter sind regelmäßig ihrer Landesregierung hörig.

@CGdoppelpunkt @dejan Wenn sie nicht müssen, dürfen sie auch nicht. Oder auf welcher Rechtsgrundlage sollten sie dürfen?

@tessarakt @CGdoppelpunkt @dejan

Eine gute Frage, die in die Tiefen des Datenschutzrechts führt, denn nur weil eine Behörde nicht antworten muss, bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass sie nicht dennoch antworten darf.

Die GEW schreibt zwar apodiktisch: "Aus der fehlenden Übermittlungspflicht folgt jedoch aus Datenschutzgründen ein Übermittlungsverbot", stellt aber zugleich fest: "Obwohl Schulen nicht mehr der Übermittlungspflicht unterliegen, ist die Angst vor Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Ausländerbehörde in der Praxis weiterhin ein zentrales Hindernis auf dem Weg zu schulischer Bildung."

@dejan Wow. Eine Schande, dass sowas in Gesetze geschrieben werden muss.

@dejan

Derartige Auskünfte über Schutzbefohlene, die freiwillig gemacht werden, sollten mal rechtlich von Fachleuten gescheckt werden.

#schutzbefohlene

#DemokratieVereint

@Sylviaborin @dejan

Schulleitungen haben keinerlei Sanktionen zu erwarten.

@expertenkommision_cyberunfall
So ist so nicht, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Also sollte bei der Schulleitung in jedem Fall der Schutz der Schülerinnen oberste Priorität haben.
Ja, in der Praxis sieht das meist anders aus. 😞
@dejan

@Sylviaborin @dejan

Sehen wir es einmal ganz hart: Die Abschiebungen sind politisch gewollt und jegliche theoretische Sanktionsmöglichkeit ist durch die Politik weisungsgebunden.
Selbst private Anzeigen gegen Schulleitungen werden durch die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft bearbeitet werden müssen. Die werden das öffentliche Interesse verneinen.

@expertenkommision_cyberunfall @Sylviaborin @dejan bleibt u.U. noch das Klageerzwingungsvefahren, solange die Gerichte nicht völlig von Unrat durchsetzt sind.

@hllizi @Sylviaborin @dejan

Privatklagedelikte sind davon ausgeschlossen.

@expertenkommision_cyberunfall @Sylviaborin @dejan ah, ach herrje. Dann bräuchte man wohl eine Privatklagefonds.

@hllizi @Sylviaborin @dejan

Das ist für die Menschen, die dann abgeschoben sind aber schon zu spät.

Es bräuchte Schulen mit Rückgrat. Gibt es auch. Aber leider viel zu selnte.

@expertenkommision_cyberunfall
Freibrief per Wahlentscheidung also und weder GG noch EU Recht wird gebrochen?

Aber klar die gut integrierten Menschen, die in die Sozialsysteme einzahlen sind leicht abzuschieben, weil man weiß wann sie wo sind.
🤡🃏
@dejan

@Sylviaborin @dejan Das hat die Gewerkschaft GEW bereits getan, wie ein anderer Kommentar erhellt. Diese würde da angeben, dass Datenschutz und daraus folgend der Schutz der Schutzbefohlenen, wegen einer fehlenden Pflicht die Daten weiterzugeben, gebietet der Polizei keine Mitteilung zu geben.

In der Praxis müsste also Polizei der Schulleitung gegenüber erklären was sie will, mit Dokumenten und danach müsste diese Entscheiden.

Ob die Polizei im Schulgelände tätig sein darf ist mir unklar.

@dejan

Aber wenn sie Bock darauf haben?

@dejan tja, sag das mal den Bildungseinrichtungen
@dejan Wieso ist das überhaupt ein Thema? DAS ist doch der eigentliche Skandal! #fckice
@dejan Gibt es nicht einen Lehrkräfte--Hashtag hier? #FediLZ, glaub ich