„Schulleitungen müssen bei der Vorbereitung der Abschiebung nicht kooperieren. Sie müssen auch Anfragen der Polizei, wann ein Kind Unterricht hat oder wann es wo anzutreffen ist, nicht beantworten. Das Aufenthaltsgesetz nimmt im § 87 alle Schulen, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen ausdrücklich von der Mitteilungspflicht gegenüber den Behörden aus.”

Quelle: https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/wp-content/uploads/2018/03/180320_GEW_FR-ST_Leitdaden_bei_drohender_Abschiebung_eines_Kindes_oder_Jugendlichen.pdf

#DemokratieVereint

@dejan

Derartige Auskünfte über Schutzbefohlene, die freiwillig gemacht werden, sollten mal rechtlich von Fachleuten gescheckt werden.

#schutzbefohlene

#DemokratieVereint

@Sylviaborin @dejan

Schulleitungen haben keinerlei Sanktionen zu erwarten.

@expertenkommision_cyberunfall
So ist so nicht, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Also sollte bei der Schulleitung in jedem Fall der Schutz der Schülerinnen oberste Priorität haben.
Ja, in der Praxis sieht das meist anders aus. 😞
@dejan

@Sylviaborin @dejan

Sehen wir es einmal ganz hart: Die Abschiebungen sind politisch gewollt und jegliche theoretische Sanktionsmöglichkeit ist durch die Politik weisungsgebunden.
Selbst private Anzeigen gegen Schulleitungen werden durch die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft bearbeitet werden müssen. Die werden das öffentliche Interesse verneinen.

@expertenkommision_cyberunfall
Freibrief per Wahlentscheidung also und weder GG noch EU Recht wird gebrochen?

Aber klar die gut integrierten Menschen, die in die Sozialsysteme einzahlen sind leicht abzuschieben, weil man weiß wann sie wo sind.
🤡🃏
@dejan