Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat kürzlich gefordert, das Betriebsverbot für uralte Gasheizungen aufzuheben. Es war nicht ganz leicht, rauszufinden, was sie damit genau meinte und wie viele Heizungen das betreffen würde. Spoiler: Viele sind es nicht. Ein Thread. (1/11)
Das Thema scheint der Ministerin jedenfalls sehr wichtig zu sein. Schon in ihrer Antrittsrede im Bundestag erklärte Reiche: „Als erste Maßnahme werden wir das Betriebsverbot für Heizkessel abschaffen.“ (2/11) https://youtu.be/kHvTcPATH_U?t=594
Bundestagsdebatte zum Regierungsprogramm Wirtschaft und Energie am 15.05.25

YouTube
Im Podcast Table.Today spezifizierte sie kurz darauf, es gehe ihr um das „Betriebsverbot für Gasthermen, die vor 1991 eingebaut wurden“; dieses müsse zurückgenommen werden, „um wieder Ruhe in den Markt zu bekommen“. (3/11) https://shows.acast.com/tabletoday/episodes/wie-springt-die-wirtschaft-wieder-an-frau-reiche
Wie springt die Wirtschaft wieder an, Frau Reiche ? | Table Today

In Fachkreisen sorgte diese Äußerung für Verwunderung, denn dieses Verbot besteht seit 2020; die Heizungen, die davon betroffen waren, sind also in der Regel längst stillgelegt, sodass eine Streichung dieser Regel in der Praxis wenig verändern würde. (4/11)
Auf Nachfrage erklärte das BMWE dazu, die Forderung der Ministerin beziehe sich nicht nur auf Gasheizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, sondern auf alle, die über 30 Jahre alt seien. Für diese sieht das GEG in §72 ebenfalls ein Betriebsverbot vor. (5/11) https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html
§ 72 GEG - Einzelnorm

Auch die Zahl der davon betroffenen Heizungen ist aber extrem gering. Denn das Verbot gilt zum einen nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, die mindestens seit 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt werden, und zum anderen nicht für Heizungen, die Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nutzen. (6/11)
Betroffen sind somit nur Konstanttemperatur-Kessel; diese besonders ineffizienten Heizungen (so viel zum Thema "gute Nachricht") werden nach Angaben einer vom Hersteller Viessmann betriebenen Seite aber schon seit Mitte der 1980er-Jahre kaum noch verbaut. (7/11) https://www.heizung.de/ratgeber/diverses/niedertemperaturkessel-und-konstanttemperaturkessel-heute-noch-erlaubt.html
Nieder- & Konstanttemperaturkessel: Merkmale und Verbot

Was unterscheidet Niedertemperaturkessel, Konstanttemperaturkessel und Brennwertkessel und ist die Heiztechnik für Öl und Gas noch erlaubt? Mehr hier!

Entsprechend niedrig ist die Zahl der Heizungen, die unter das Verbot fallen: Im nächsten Jahr sind es nach Angaben des @BMWK 16.100 Öl- und Gasheizungen – das entspricht weniger als 0,1 Prozent der insgesamt knapp 19 Millionen in Deutschland betriebenen fossilen Heizungen. (8/11)
Falls sich die Forderung der Ministerin nur auf Gasheizungen beziehen sollte – im Table.Podcast hatte sie nur diese erwähnt – wäre die Zahl natürlich noch geringer; wie hoch genau, konnte das BMWE auf Anfrage nicht mitteilen. (9/11)
Dass Reiche sich auf das Verbot der 30 Jahre alten Heizungen konzentriert, ist noch aus einem anderen Grund erstaunlich. Denn die Ministerin leitete ihre Forderung im Bundestag zwar mit den Worten ein, sie wolle „die Technologieverbote der letzten Novelle zurücknehmen“. (10/11)
Tatsächlich stammt das Verbot, über das sie sprach, aber gar nicht aus der umstrittenen GEG-Novelle der Ampel-Regierung. Eingeführt wurde es bereits im Jahr 2020 - unter einer Groko-Regierung und dem CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier. (11/11)

@mkreutzfeldt
Vielen Dank für deine ausführliche Darstellung.

Es geht eben auch bei uns los: Flooding the zone…