„Es gebe auch keinen Grund, das EU-Recht einfach zu ignorieren, so das Münchener Gericht.
Der Wegfall der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen gilt als eine große Errungenschaft der Europäischen Union. Nur ausnahmsweise und nur für begrenzte Zeit sind sie zulässig.“
Deutsch-österreichische Grenze: Kontrollen waren illegal | taz.de
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