🚴‍♀️ Fahrradstraße oder Fahrradzone – wo liegt der Unterschied? 🤔 Eine #Fahrradstraße darf nur durch den Radverkehr genutzt werden & ist im Übrigen für Kraftfahrzeuge verboten.

In der Praxis werden Fahrradstraßen auch mal für Pkw oder alle Kfz freigegeben. Es gilt Tempo 30 für alle Fahrzeuge. Kfz müssen sich aber an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen.

Unter einer #Fahrradzone versteht man ein Netz mehrerer Fahrradstraßen. Hier gelten die gleichen Regeln wie in Fahrradstraßen. ☑️

@bmdv Einen wesentlichen Satz habt ihr „vergessen“ zu kopieren:

„Radfahrende dürfen in Fahrradstraßen die gesamte Fahrbahnbreite nutzen und auch dann nebeneinander fahren, wenn dadurch der Kfz-Verkehr am Überholen gehindert wird.“

@chrischmi @bmdv
Das kann menschy bzw. radfahry, natürlich gnadenlos auskosten und bewusst langsam fahrend andere blockieren. Das fördert die Adrenalinproduktion im Straßenverkehr.

Wenn vor lauter nach hinten schauen das ein oder andere Fußgängy angefahren wird, drauf geschissen.

@noma @bmdv Kommen Sie mal runter. So ist die Rechtslage.

Zum Vergleich: Niemand würde in einer Fußgängerzone erwarten, dass Menschen da stramm rechts laufen, weil z.B. Lieferfahrzeuge oder Fahrräder freigegeben sind. Diese müssen sich genauso an die Schrittgeschwindigkeit des Fußverkehrs anpassen, wie Kfz in der Fahrradstraße an die Geschwindigkeit des Radverkehrs. Soll heißen, dass Kfz zu Gast (!) in einer Fahrradstraße (!) dann halt mal 20 km/h fahren müssen.

@chrischmi @bmdv
Ich weiß gar nicht, was Sie da lesen. Nirgendwo steht ein Zweifel an der Rechtslage geschrieben. Das einzige, was ich geschrieben habe, dass diese Rechtslage natürlich ausgenutzt werden kann, sich ein paar radfahrende Menschys zusammentun können und mit 3 km/h diese Fahrradstraße in wechselnder Richtung befahren.

Der Sinn ist klar, Auto fahrende Menschys zu ärgern und das völlig im Einklang mit der Rechtslage.¹ Voraussetzung natürlich, dass die Fahrradstraße durch einen Zusatz für den KFZ-Verkehr freigegeben ist.

Ich hoffe, Sie haben nun begriffen, was ich aussagen wollte. Wenn nicht, dann geben Sie sich keine Mühe, ich werde kapitulieren.

¹ Der "ADAC" (Verein der Autofahrys) schreibt dazu:
"Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer aber durchaus schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten."
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/fahrradstrassen/

Welche Regeln gelten eigentlich in Fahrradstraßen?

In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer zum Beispiel nebeneinander fahren.

@noma
Klar, Radlys _können_ sich zusammentun und nebeneinander mit 3km/h durch die Fahrradstraße fahren.
Aber Radlys haben besseres zu tun.
Und die Tatsache, dass Radlys schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen _dürfen_, heißt eben auch, dass es in deren Ermessen liegt, wann und wo das gefahrlos möglich oder überhaupt erwünscht ist
@chrischmi @bmdv

@Lamal @chrischmi @bmdv
Genau das habe ich gemeint. Wo es im Ermessen liegt, da nur soviel an andere denken, wie gesetzlich vorgeschrieben. Wenn es möglich ist den Feind zu ärgern, dann aber natürlich.

Hier im Altmühltal sind oft Radlys unterwegs auf Gemeindeverbindungsstraßen (bis 6 Tonnen frei) und fahren zu zweit, zu dritt über die ganze Straße verteilt. Die haben genau das zu tun und nichts besseres. Und, es handelt sich da nicht einmal um eine Fahrradstraße, sondern um eine für den gesamten Verkehr.

Neulich bin ich über einen Kilometer weit einem einzelnen, auf der Mitte der Straße fahrenden, Radly mit Tempo 20 hinterhergefahren. Selbst zwei Ausweichstellen wurden ignoriert.
Ich hätte natürlich links über dem Schotterstreifen (zum Ausweichen bei Gegenverkehr) überholen können, dann wäre aber das Radly in einer Staubwolke verschwunden. Das wollte ich wieder nicht.

Wäre natürlich auch in meinem Ermessen gelegen.