@andre_meister können wir diese #CyberfaschistischeKackshice nicht einfach qua Unvereinbarkeit mit dem #Grundgesetz verbieten?

DANKE!

@kkarhan
In dem Fall ist nicht das Grundgesetz, sondern die EU-#Grundrechtecharta anwendbar.
Das Gesetz würde auf jeden Fall vor dem EuGH verhandelt werden, dafür braucht es aber halt ein in Kraft getretenes Gesetz.

@albert_magellan soweit ich weiß ist das #Grungesetz immernoch höher gestellt und #Deutschland kann #verfassungsfeindlich|e und mit dem Grundgesetz unvereinbare Gesetze und Verordnungen straffrei blockieren und ignorieren...

"Nationaler Verfassungsvorrang" wird auch sonst akzeptiert...

#NotLegalAdvice

@kkarhan
(1/2)
Ne, EU-Recht geht eigentlich vollständig nationalem Recht vor, also auch dem Grundgesetz, das hat das BVerfG in Bezug auf Grundrechte in der #SolangeII-Entscheidung bestätigt. Das BVerfG hat sich nur für theoretische Extremfälle eine Ausnahme vorbehalten, der #EuGH akzeptiert das nicht.
@kkarhan
(2/2
Das ist aus Grundrechtssicht auch nicht wirklich problematisch, weil die Grundrechtecharta (GRCh) im Wesentlichen den gleichen Schutz gewährt wie die Grundrechte des GG. Die Vorratsdatenspeicherungs-RL wurde etwa vom EuGH wegen Verstoß gegen die GRCh für für rechtswidrig erklärt.