#Autoholger|s Plakate rund ums #BlaueWunder dürften in der konkreten Form unzulässig sein. Außerhalb der Kernwahlkampfzeit (beginnt am 03. Mai) dürfen - nach Anmeldung - nur Plakate aufgehangen werden, die konkrete Veranstaltungen, wie Bürgerinnensprechstunden, etc. bewerben. So ein Bezug fehlt auf den Plakaten.
Hier die Bestätigung: "Laut Auskunft aus dem Rathaus wurden die Plakate "weder beantragt, noch bewilligt", sie sind eine "unerlaubte Sondernutzung". Die Stadt prüft daher rechtliche Schritte."
#Autoholger bezeichnet es mehr oder weniger als Notwehr. Der Typ hat sich endgülig autokalisiert.