Der Thüringer Landesbeauftragte für #Datenschutz #TLfDI zum Verhältnis von #DSGVO und #AiAct:

„Der AI Act geht an bestimmten Punkten über die DS-GVO hinaus, indem Regelungen zum Qualitätsmanagement, zur Sicherstellung der ungefährlichen Verwendung, zu Prüfgremien, Prüfmethoden und zu Risikoklassen definiert werden.“

Inklusive Anmerkungen zur Nutzung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zum Trainieren, Validieren und Testen von #KI.

https://www.tlfdi.de/presse/pressemitteilungen/europaeischer-ai-act-auch-bei-kuenstlicher-intelligenz-den-datenschutz-nicht-vergessen/
#TeamDatenschutz

Europäischer AI-Act: Auch bei künstlicher Intelligenz den Datenschutz nicht vergessen!

Pressemitteilung des TLfDI Erfurt, 28.02.2024

@DS_Stiftung Wäre es nicht wichtiger, endlich einmal darauf hinzuweisen, dass der AI Act die Bestimmungen der DSGVO unberührt lässt? Und: Dass der AI Act i.d.R. keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt. Siehe dazu ErwG 41 AI Act: "(...). Diese Verordnung sollte nicht so verstanden werden, dass sie eine Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung personenbezogener Daten bildet, auch nicht für besondere Kategorien personenbezogener Daten."