Der Thüringer Landesbeauftragte für #Datenschutz #TLfDI zum Verhältnis von #DSGVO und #AiAct:
„Der AI Act geht an bestimmten Punkten über die DS-GVO hinaus, indem Regelungen zum Qualitätsmanagement, zur Sicherstellung der ungefährlichen Verwendung, zu Prüfgremien, Prüfmethoden und zu Risikoklassen definiert werden.“
Inklusive Anmerkungen zur Nutzung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zum Trainieren, Validieren und Testen von #KI.
https://www.tlfdi.de/presse/pressemitteilungen/europaeischer-ai-act-auch-bei-kuenstlicher-intelligenz-den-datenschutz-nicht-vergessen/
#TeamDatenschutz