#Grundrechte Jugendlicher verkannt: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat heute unseren Antrag abgelehnt, die Satzung der Parkanlagen in #Freiburg auszusetzen. Darin hatte die Stadt ein unverhältnismäßiges nächtliches #Musikverbot für öffentliche Parkanlagen erlassen. Wir prüfen nun weitere Schritte. https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/musikanlagen
Pauschales Musikverbot in Parks verstößt gegen Grundrechte

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Die Stadt hat verboten, nachts in Parks Musik zu spielen – sei es über Boxen oder mit Instrumenten und egal, in welcher Lautstärke. Dieser #Eingriff in den öffentlichen Raum ist nicht nur überzogen und rechtswidrig – er ebnet den Weg für die Umgehung von #Polizeirecht!
Das Verbot ist rechtlich in vielerlei Hinsicht fragwürdig: Anstatt Musik nachts pauschal zu verbieten, müssten erst mildere Mittel ergriffen werden, z.B. ein Vorgehen gegen konkrete Ruhestörungen. Das Verbot ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in #Grundrechte wie die #Handlungsfreiheit.
Menschen brauchen öffentliche Räume, wo sie sich treffen und austauschen können. Parks sind dabei besonders wichtig: Sie ermöglichen – ohne Konsumzwang - die Teilhabe am sozialen Leben. Die ohnehin geltende verbindliche Nachtruhe schützt Anwohner*innen bereits ausreichend.
„Für junge Menschen in Freiburg ist die Entscheidung ein weiterer Rückschlag. Ihre Interessen wurden erst vom Gemeinderat übergangen und werden jetzt auch von dem Gericht nicht ausreichend gewichtet“, sagt Aenne Wagner, eine der Antragsteller*innen und Mitglied im akj.
Das pauschale Musikverbot muss weg. Deshalb prüfen wir die nächsten juristischen Schritte gegen den unverhältnismäßigen #Grundrechtseingriff. Du kannst uns dabei unterstützen, auch in Zukunft unsachliche und pauschale Verbote zu verhindern. https://freiheitsrechte.org/mitmachen
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GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

@Freiheitsrechte

Es gibt auch ein Recht auf Ruhe.

@CGdoppelpunkt @Freiheitsrechte

Ich schätze Ihre Beiträge sonst sehr, aber dieser mutet an, als ob Sie die Darlegung des Fadens nicht nachvollzogen haben. Insbesondere der dritte Eintrag hier nimmt Ihren eigentlich vorweg.

@hp @Freiheitsrechte

Ich muss zugeben, dass ich nur auf den Text des Posts selbst reagiert habe, nicht aber auf die weiterführenden Unterlagen. - Ich lese mal, und dann melde ich mich wieder.

@hp @Freiheitsrechte

Gelesen. Hm. Naja. sagen wir so: Ich finde nach wie vor, dass man grundsätzlich ein Geräuschverbot in tiefer Nacht erlassen kann. Das muss dann aber auch für andere Geräuschquellen gelten, zum Beispiel Autos, nicht zuletzt dort, wo Menschen wohnen.

@CGdoppelpunkt @Freiheitsrechte wenn es sowas gäbe, dann würden wenigstens an Sonn- und Feiertagen die verdammten Kirchenglocken endlich mal schweigen ;)

@Freiheitsrechte @fabi

Lass und erst die lärmenden Autos abschaffen, dann die Kirchenglocken.

@CGdoppelpunkt @Freiheitsrechte Lass mal die Kirche im Dorf, wir wissen doch beide dass es nichts heiligeres gibt als die lauten Blechbüchsen. Aber bin dabei, vielleicht kann ich dann den Musiker*innen im Park endlich mal gescheit zuhören.

@fabi @Freiheitsrechte

Wenn der Autolärm weg ist, kann auch der Musiker leiser spielen.

@Freiheitsrechte
Wie definiert sich eigentlich ein "Musikinstrument" und dessen "Betrieb" gemäß §7 Abs. 2 dieser Parkanlagensatzung? Wenn ich als Schlagzeuger mit einem Stock auf einen umgedrehten Eimer und einen Topfdeckel klopfe, begehe ich dann schon eine Ordnungswidrigkeit? Oder erst wenn es allzu rhythmisch wird?