Krass - Entwurf zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes möchte das digitale Erfassen von Wegen kriminalisieren solange sie nicht durch den Waldbesitzer freigegeben sind.

"(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhan- denen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde."

https://www.mtb-news.de/news/neuer-entwurf-des-bundeswaldgesetzes/

Jetzt fangen wir an wie in Indien oder China wo es ein Staatsmonopol auf Karten gibt. Erstellen eigener Karten wird kriminalisiert.

#openstreetmap

Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen? - MTB-News.de

In Berlin wird das Bundeswaldgesetz neu verhandelt. Es soll den veränderten Gegebenheiten angepasst und geupdatet werden. Welche Konsequenzen dies wohl für uns Mountainbikende hat und welche Neuerungen der Entwurf vorsieht, erfahrt ihr im Artikel.

MTB-News.de

@flohoff

Arbeite im Naturschutz. Wir haben Probleme mit illegalen Trampelpfaden in Naturschutzgebieten. Das Betreten von NSG außerhalb der dafür bestimmten Wege ist verboten. Die Erfahrung zeigt: Eingezeichnete Wege werden öfter genutzt als nicht in OSM eingezeichnete. Wir haben noch andere Probleme mit OpenGeoData und Naturschutz, an denen wir arbeiten (Mundraub)

Habe bislang selten gehört, das jmd. das Problem versteht oder eine Lösung vorschlägt.

"Es ist eine freie Welt!" vs. "Kontrolle"

@siklist und deshalb bestrafen wir Menschen die auf Luftbilder gucken und Dinge abmalen.

Think again.

Das hier ist nicht Russland, China, Indien oder der Irak.

Man kann Fakten nicht verbieten. Das haben wir Mal mit kryptographie probiert in den 90ern.

If mapping is outlawed, only outlaws will use maps.

@flohoff

Genau das meine ich. Es wird mit Begriffen, wie China, Repression, Blödsinn und sonstigem um sich geworfen. So muss man nicht versuchen, Verständnis für die Belange von Flächeneigentümern oder des Naturschutzes zu entwickeln.

Ich habe das schon zu häufig durch und habe keine Lust auf Streit. Ich versuche es aber immer wieder mit meiner Wortmeldug, weil ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben habe, dass irgendwann ein echter Austausch von Argumenten stattfinden kann.

@siklist der Punkt ist ein extremer Eingriff in den rechtsstaat. Raffst du das?

Es wird das darstellen von Fakten verboten.

Solange du da drauf beharrst brauchen wir uns nicht weiter unterhalten.

@flohoff

Zunächst: Ich raffe einiges. Außerdem habe ich weder dich noch den Rechtsstaat angegriffen.

Es gibt viele Trampelpfade, die sind auf Luftbildern nicht zu erkennen. Dennoch in OSM. Wie kann das sein, wenn man doch die Weg in Naturschutzgebieten oder bestimmten Wäldern nicht verlassen darf? Wie wurden die Pfade oder ein bestimmtes Vorkommen von Brombeersträuchern o.ä. kartiert, ohne gegen ein Gesetz verstoßen zu haben?

(Bitte sachlich bleiben, mich interessiert das wirklich)

@siklist nochmal.

Nenne bitte ein einzige Rechtsgrundsatz die irgendein Faktum verbietet.

Das kann es in einer Demokratie AFAIK nicht geben. Das sind Rechtsgrundsätze die sich nur in totalitären Staaten finden lassen.

Fakt ist: Das Betreten des Naturschutzgebietes außerhalb der dafür bestimmten Wege ist verboten.

Einige Menschen betreten illegalerweise Naturschutzzonen. Ein Trampelpfad entsteht, den mehr Menschen nutzen, weil er in OSM eingetragen wird und (z.B.) beim Routing genutzt wird.

Welcher Fakt war zuerst da? Das Betretungsverbot, der Trampelpfad oder der digitalisierte Pfad in OSM?

Über welches Faktum, dass plötzlich verboten werden soll, sollen wir sprechen?

@siklist
Ich habe da zwei Einwände: zum einen:
Die Frage ist, ob ein Genehmigungsvorbehalt für GPS-Aufzeichnungen verhältnismäßig ist, um das Ziel zu erreichen. Wirksam könnte es sein, aber vielleicht gibt's auch mildere Mittel? Z.B. daß die Naturschutzbehörden und Grundstückseigentümer bei Kartenprovidern gegen das Ausweisen eines Pfades intervenieren können? Dass man existierende Wege versperrt? Ja, das ist aufwändig, aber der Genehmigungsvorbehalt ist ein ganz krasser Eingriff...

@plonksi

Wer ist der Provider (also Ansprechpartner) bei OSM? Die OpenStreetMap Foundation?

Außerdem habe ich (und wir als Behörde) bisher nicht von einem Verbot gesprochen geschweige denn angestoßen. Wir wollen einen Austausch, um die verschiedenen Ansprüche in Einklang zu bringen bzw. überhaupt beidseitig Verständnis für einander zu entwickeln.

(Ich bin übrigens selber Mapper.)

@siklist

Paragraph 33 Absatz 3 des Referenten Entwurfs enthält ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:

Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhan­denen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als vir­tuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.

@siklist

Bei OSM kann man den Pfad als "No access" taggen.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:access

Klar sehe ich den Punkt, daß sich Leute nicht dran halten- und daß es eine Sisyphos-Arbeit ist, einen Weg in der Realität zu versperren, wenn er online ausgewiesen wird. Aber es ist ein irrer Eingriff in die Rechte aller Menschen, wenn wir öffentlich und dezentrale erstellte Karten verunmöglichen. Wenn der Druck so groß ist, den Weg wegfallen zu lassen, dann muss man halt versperren und kontrollieren.

Key:access - OpenStreetMap Wiki

@plonksi

Es gibt meines Wissens noch keine Gerichzsentscheide dazu, aber ich bin eher die Meinung: Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen anfängt. Und: Die Rechte der Gemeinschaft wiegen mehr als die Rechte des Einzelnen.
Es bedurfte aber eines Gerichtsentscheids, damit das mal juristisch sauber auseinanderklamüsert wird.