In Deutschland darf jede und jeder friedlich demonstrieren und seine Meinung frei äußern. Diese Rechte werden durch das #Grundgesetz geschützt.
Die Mehrheit der seit dem Angriff der Hamas auf #Israel in Deutschland angemeldeten Demonstrationen war friedlich und konnte durchgeführt werden. Seit dem 7. Oktober gab es laut Zahlen des Bundeskriminalamtes bundesweit:

👉211 pro-israelische Veranstaltungen,
👉129 pro-palästinensische Veranstaltungen,
👉46 Versammlungsverbote.

Mehr in unserer Grafik:

@bmi *Haarspaltmodus ON* müsste es anstatt „… wurde genehmigt“ nicht richtigerweise heißen: „… wurde nicht verboten“? Nach dem Grundgesetz sind Versammlungen doch ohnehin erlaubt, müssen also nicht genehmigt werden, können aber im begründeten Fall durch die Versammlungsbehörde verboten werden. *Haarspaltmodus OFF*
@bmi Schön. Dagegen stehen dann neben Artikel 3 und 4 des GG vor allem der §130, Volksverhetzung, des Strafgesetzbuchs.
Bezweifelt werden darf auch, ob die zuständige Exekutive, sprich unsere Polizisten, in der Lage sind, arabisch lesen zu können geschweige denn den palästinensisch-arabischen Dialekt verstehen würden.
Somit kann eine Überprüfung auf eine friedliche Demonstration nur erfolgen, wenn es nicht zu Handgreiflichkeiten kommt, denn Hetze und Hass werden nicht erkannt.

@JohnMeils @bmi

Sorry, aber Dein »somit« passt nicht, Du äußerst ja bloß eine Vermutung.

Fakt ist allerdings, dass die Polizei zunehmend auch Fachleute dabei hat, die ihnen dolmetschen, was gerufen wird und übersetzen, was geschrieben steht.

@khzimmer2 @bmi Das weiß ich, allerdings leider noch sehr spärlich und wenn 1 Übersetzer pro Demonstration dabei ist - soviele Ohren hat der gar nicht, dass er das alles wirklich wahrnehmen kann. Da stehen wir erst am Anfang.

@bmi "alle Menschen das Recht" und "durch das Grundgesetz geschützt" stimmt dann in der Kombi nicht so ganz. Art. 8 Abs. 1 GG lautet: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."

Über Art. 3 GG dürfte es dann auch für EU-Ausländer gelten.

@bmi Nach welchen kriterien wurde definiert, ob eine Veranstaltung pro-israelisch oder pro-palästinensisch war? Und war die Entscheidung binär oder gab es eine dritte Kathegorie mit neutralen Kundgebungen?
Animationen sind unangenehm für viele Lesende, zum Beispiel für mich. Dem einen ist die zeitliche Abfolge zu langsam, dem anderen zu schnell. Ich bitte darum, solche Graphiken einfach so, als Standbilder und einzeln, an den Tröt zu hängen. Drei Bilder am selben Tröt? Kein Problem! @bmi