Im #Schwalm-Eder-Kreis darf jetzt auch der Opa mit seiner Gießkanne kein #Wasser mehr aus dem Bach schöpfen, es sei denn zur Erfrischung (Wen oder was erfrischen?, Oder das Wasser trinken? :-)). Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 EUR.
Und da wundert man sich, wenn einige ausrasten und #noAFD wählen.
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