Die Pflicht zur Mitgliedschaft in Prüfverbänden (sog. #Anschlusszwang) wurde durch eine Änderung des Genossenschaftsgesetz|es in #Y1934 eingeführt.
Sie diente im #Genossenschaft|swesen ebenso wie ähnliche Regeln in anderen Bereichen (zB #Wohnungswirtschaft; vgl die #NeueHeimat-Gesellschaften) der #Zentralisierung & #Gleichschaltung.
→ https://www.econstor.eu/bitstream/10419/179369/1/1023121565.pdf
→ https://www.kaufmann-stiftung.de/documents/1502KaltenbornVerdraengteVergangenheitweb.pdf
Das Thema ist eine bis heute umkämpfte, blutende Wunde der Genossenschaftskultur der #BRD.
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