Nö … was auch widersinnig wäre. Wenn Du fremdsprachliche Übersetzungen anbietest, müssen die auch korrekt sein … da auf dieser Basis ja der - fremdsprachliche - Nutzer entscheidet.
Frage ist eher:
Muss ich überhaupt Übersetzungen anbieten … ?
Es kommt darauf an, WAS ihr reinschreiben wollt. Es gibt z.B. schon fertige Disclaimer im Netz ...
hier: https://www.streifler.de/artikel/kostenloser-disclaimer-deutsch-2c-englisch-und-franzoesisch-_2129
Habsch wieder was gelernt *g
@Isegrimm @franskeijer @monoxyd So einfach ist das nicht, weil Rechtsbegriffe auch korrekt übersetzt in einer andern Sprache durchaus anders verstanden werden könnten. Auslegung lässt sich nicht gut übersetzen.
Dennoch kann es sinnvoll sein, jemanden in seiner eigenen Sprache zu informieren, etwa damit er Fristen kennt.
Es sollte dann eben eine Kollisionsregelung geben, also etwa "Deutsche Übersetzung gilt".
@monoxyd Hast du das mal ausprobiert oder irgendwo gelesen?
Linguee, das "Wörterbuch" von den Machern von DeepL, ist zu großen Teilen auf offiziellen EU-Dokumenten trainiert, sollte also gerade bei Rechtsthemen gut sein.
Hallo @cvd und @malteengeler, ich sehe eure Instanzen haben ähnliche Terms auf deutsch für Instanzen in Deutschland.
Wenn ihr mir helft, dann erweitere ich den Generator um TMG und baue einen Schalter ein um zwischen Englisch/Deutsch zu wechseln. Dazu muss natürlich alles einmal übersetzt werden.
Vorher sollte vielleicht eine Terminologie gefunden werden, die für möglichst viele deutsch-sprachige Instanzen brauchbar ist.
@rriemann @creohn @malteengeler
Hello! Ich bin zwar CvD, aber nicht vom Fach, ich habe nur die Terms von legal.social übernommen und die passenden Baustellen (Adressen etc.) ausgetauscht.
(Deswegen kann ich glaub ich kaum dabei helfen, diese Texte zu entwerfen...)